Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Grundsätze für die Sozialhilfe (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes
Das Bundesgesetz betreffend Grundsätze für die Sozialhilfe (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz), BGBl. I Nr. 41/2019, wird wie folgt geändert:
In § 5 Abs. 2 Z 4 wird die Wortfolge „Zuschläge, die alleinerziehenden Personen zur weiteren Unterstützung des Lebensunterhaltes gewährt werden können (Alleinerzieherbonus):“ ersetzt durch die Wortfolge „Zuschläge, die alleinerziehenden Personen zur weiteren Unterstützung des Lebensunterhaltes zu gewähren sind (Alleinerzieherbonus):“