881/A XXVI. GP

Eingebracht am 12.06.2019
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Antrag

 

der Abgeordneten Alma Zadic, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staatsschutzgesetz – PStSG) geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staatsschutzgesetz – PStSG) geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Polizeiliche Staatsschutzgesetz BGBl Nr. 5/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2018, wird wie folgt geändert:

 

In § 17 Abs. 1 wird folgender letzter Satz angefügt:

 

            „Zudem hat das Bundesamt unter Einbeziehung der Tätigkeiten der für Verfassungsschutz zuständigen Organisationseinheiten der Landespolizeidirektionen jährlich einen eigenständigen Bericht zu den Themenkreisen Rechtsextremismus und Neonazismus zu erstellen, mit dem die Öffentlichkeit, unter Einhaltung von gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten, über aktuelle und mögliche staatsschutzrelevante Entwicklungen in diesen Bereichen informiert wird.

 

           

 

Begründung

 

Die rechtsterroristischen Anschläge mit 50 Toten in Neuseeland im März 2019 haben die Gefahr, welche von Rechtsextremisten ausgeht, wieder einmal  auf drastische Weise deutlich gemacht. In den vergangenen Wochen wurden zudem Verbindungen des Neuseeland-Terroristen nach Österreich medial bekannt. Diese Enthüllungen rücken die rechtsextremistische Szene in Österreich in den Fokus der Öffentlichkeit.

 

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, den Antrag ohne erste Lesung dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zuzuweisen.