Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staatsschutzgesetz – PStSG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Polizeiliche Staatsschutzgesetz BGBl Nr. 5/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2018, wird wie folgt geändert:

In § 17 Abs. 1 wird folgender letzter Satz angefügt:

„Zudem hat das Bundesamt unter Einbeziehung der Tätigkeiten der für Verfassungsschutz zuständigen Organisationseinheiten der Landespolizeidirektionen jährlich einen eigenständigen Bericht zu den Themenkreisen Rechtsextremismus und Neonazismus zu erstellen, mit dem die Öffentlichkeit, unter Einhaltung von gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten, über aktuelle und mögliche staatsschutzrelevante Entwicklungen in diesen Bereichen informiert wird.“