Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und dem Bund (Bundes-Energieeffizienzgesetz – EEffG) geändert wird (EEffG-Novelle 2019)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und dem Bund (Bundes-Energieeffizienzgesetz – EEffG), BGBl. I Nr. 72/2014, wird wie folgt geändert:

In § 27 Abs. 4 wird der Punkt am Ende der Ziffer 6 durch einen Strichpunkt ersetzt und nach Ziffer 6 folgende Ziffer 7 angefügt:

         „7. für die Anrechnung von Effizienzmaßnahmen im Gewerbe- und Industriesektor:

                a) der Einbau von Öl-Brennwertgeräten in neu errichteten Anlagen gilt nicht als Effizienzmaßnahme;

               b) der Austausch von alten Ölheizungen durch neue Öl-Brennwertgeräte ist ab 1. September 2019 nicht mehr als Energieeffizienzmaßnahme anrechenbar.“