895/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 12.06.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Ökologisierung des Steuersystems

 

Steuern sollen steuern, doch das tun sie aktuell nicht. Rund die Hälfte unserer Steuereinnahmen kommen heute aus der Besteuerung von Arbeit. Unser Ziel ist eine Reduktion der Steuerlast auf Arbeit und im Gegenzug eine stärkere Besteuerung von umweltschädlichem Verhalten.

Wir denken Industriepolitik neu und wollen einen mittelfristigen Kompromiss. Wir wollen niemanden zusätzlich belasten. Das heißt: Neue Steuern gibt es nur, wenn andere überproportional gekürzt werden. Unser Steuersystem belastet den Faktor Arbeit zu stark. Unsere Umweltsteuern haben kaum einen Lenkungseffekt. Daher vereinfachen wir durch eine Strukturreform das Steuersystem und machen es zukunftsfit und nachhaltig.

Obwohl sich die Weltgemeinschaft im Klimaschutzabkommen von Paris dazu verpflichtet, die Temperaturerhöhung auf unter 2° C einzudämmen, reichen die bisherigen Bemühungen dazu nicht aus. Unser Ziel ist es, Innovationen zu fördern, den Faktor Arbeit zu entlasten, Arbeitsplätze zu schaffen, erneuerbare Energien auszubauen und das Verursacherprinzip in den Mittelpunkt zu stellen. Damit die wirtschaftsfreundliche Ökologisierung des Steuersystems gelingt, fordern wir die europaweite Einführung einer aufkommensneutralen CO2-Steuer:

·        Eine CO2-Steuer ist der effizienteste Weg, um die für das Klima schädliche Emission von Treibhausgasen zu verringern. Denn eine Ökologisierung des Steuersystems, bei der die Verursacherinnen und Verursacher von Klimaschäden für deren Beseitigung oder Verringerung in die Pflicht genommen werden, schafft starke Anreize zu klimafreundlichen Innovationen. 

·        Eine CO2-Steuer muss schrittweise eingeführt und sukzessive erhöht werden, damit die Konsumentinnen und Konsumenten und Industrie sich an die Ökologisierung des Steuersystems anpassen können. Außerdem muss sie aufkommensneutral gestaltet sein, um die Gesamtsteuerbelastung nicht zusätzlich zu erhöhen. 

·        Eine ausreichend robuste und allmählich ansteigende CO2-Abgabe muss weniger effiziente CO2-Vorschriften ersetzen. Dies kann entweder über ein breites Emissionshandelssystem oder über eine direkte CO2-Abgabe mit einem festgelegten Preis geschehen. Schwerfällige Regulierungen sollen durch Preissignale ersetzt werden. Das fördert Wirtschaftswachstum und schafft jene Rechtssicherheit, die Unternehmen für langfristige Investitionen in umweltfreundliche Alternativen brauchen. 

·        Damit eine CO2-Steuer nicht die heimische Wettbewerbsfähigkeit schwächt und zu einer reinen Abwanderung von Treibhausgasen ins Ausland führt, muss ein CO2-Grenzausgleich eingeführt werden. Damit wird sichergestellt, dass auch importierte Schadstoffbelastung besteuert wird. Dadurch werden klimafreundliche Industrien in Europa gestärkt und Anreize für andere Staaten geschaffen, ähnliche Besteuerung von Treibhausgasen einzuführen. 

·        Um die soziale Verträglichkeit einer CO2-Steuer zu gewährleisten, sollten die daraus entstehenden Einnahmen zur Entlastung des Faktors Arbeit, insbesondere bei niedrigeren Einkommen, genutzt werden. Dadurch würden Innovationen und Wirtschaftswachstum gefördert und ein aktiver Beitrag im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit gesetzt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Bericht vorzulegen, in dem die schrittweise Umsetzung einer umfangreichen Ökologisierung des Österreichischen Steuersystems bis 2025 skizziert wird."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.