Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung, BGBl. I Nr. 111/2013, wird wie folgt geändert:

In § 4 wird folgender zweiter Satz angefügt:

„Die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) tragen dafür Sorge, dass öffentliches Eigentum an der Wasserversorgung erhalten bleibt, indem Trinkwasserversorgungsanlagen geschaffen und erhalten werden, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche und soziale Wohl und die Förderung der Gesundheit ihrer Einwohner erforderlich sind.“