921/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 13.06.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschliessungsantrag

der Abgeordneten Einwallner, Griss, Noll

Genossinnen und Genossen

betreffend dringend notwendige Verbesserungen im Maßnahmenvollzug

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der im Maßnahmenvollzug untergebrachten psychisch kranken StraftäterInnen österreichweit von 400 auf rund 515 gestiegen. Dies liegt insbesondere an der Möglichkeit, Menschen schon bei Strafdrohung von unter drei Jahren in die entsprechenden Anstalten einzuweisen. Am 1.Jänner 2018 wurden 878 Personen im Maßnahmenvollzug angehalten, am 1. April 2019 waren es bereits 1004.

Der Maßnahmenvollzug ist menschenrechtlich ein besonders sensibler Bereich, weil die persönliche Freiheit der Betroffenen durch eine Anhaltung eingeschränkt wird, die eine vorbeugende Maßnahme darstellt. Diese vorbeugende Maßnahme ist nur menschenrechtskonform, wenn sie durch adäquate, individuelle, motivierende Betreuung und Behandlung so kurz wie möglich gehalten wird.

Bereits bei den ersten Besuchen von Einrichtungen des Maßnahmenvollzugs wurden vonseiten der Volksanwaltschaft gravierende Mängel festgestellt, seit 2014 hat sie wiederholt eine Reform des Maßnahmenvollzugs gefordert.

Menschenrechtlich fragwürdig sind dabei sowohl die Anhaltebedingungen in der Justizanstalt Göllersdorf für unzurechnungsfähige StraftäterInnen, als auch in den Departments der Justizanstalten Stein, Karlau und Garsten für zurechnungsfähige StraftäterInnen.

Die Volksanwaltschaft hat beispielsweise die Umstände, wie die InsassInnen in der Justizanstalt Göllersdorf selbst untergebracht sind, als therapiefeindlich kritisiert. Es gäbe dort Zellen mit drei oder vier bzw. fünf Betten, wobei dort sehr viele sehr kranke Patienten seien, die ein großes Problem mit Reizüberflutungen wie Nähe und Distanz hätten.

Der damalige Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter hat dem Vernehmen nach bei einem Besuch in Göllersdorf auch die Idee unterstützt, dass ein Zubau oder ein Neubau vorgenommen werden sollte. Von der neuen Bundesregierung gibt es weder für einen Neubau ein Budget noch konkrete Pläne für anderweitige Verbesserungen.

Erinnert sei auch daran, dass bereits in der letzten Gesetzgebungsperiode vom damaligen Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter eine Arbeitsgruppe „Maßnahmenvollzug“ eingerichtet worden ist, um die Gesetzeslage zum Maßnahmenvollzug zu überarbeiten. Eine menschenrechtskonforme Unterbringung psychisch kranker StraftäterInnen würde nicht nur Österreich seine menschenrechtlichen Verpflichtungen erfüllen lassen, sondern auch im Interesse der allgemeinen Sicherheit liegen.

Einige wesentliche Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Maßnahmenvollzug“ sind:

-    Keine Unterbringung mehr in Vollzugsanstalten

-    Unterbringung in forensisch-therapeutischen Zentren

-    Unterbringung auch ausnahmsweise in öffentlichen Krankenanstalten für Psychiatrie

-    Möglichkeit eines ambulanten Vollzugs bei gelinderen Fällen (z. B.: betreute Wohneinrichtung, Bewährungshilfe)

-    Elektronische Fußfessel beim ambulanten Vollzug und auch nach einer bedingten Entlassung

Im Regierungsprogramm der letzten türkis-blauen Bundesregierung haben sich diese sinnvollen Reformmaßnahmen nicht wiedergefunden, obwohl sie in der Fachwelt nahezu einhellig unterstützt werden. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Reformen, Verfassung, Deregulierung und Justiz wird aufgefordert, nach erfolgter Begutachtung dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der sich im Wesentlichen an den Empfehlungen der Arbeitsgruppe Maßnahmenvollzug“ des Bundesministeriums für Justiz aus dem Jahre 2017 orientiert.“

Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss