922/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 13.06.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Mag.a Dr.in Sonja Hammerschmid Genossinnen und Genossen

betreffend „Kleine Direktwahl der Landes- und BundesschülerInnenvertretung“

Im Schülervertretungsgesetz steht klar festgeschrieben, was die Aufgaben und wie der Wahlmodus für Landes- und BundeschülerInnenvertretung aussehen - eine wichtige gesetzliche Verankerung.

Derzeit sind aber SchülerInnen in Österreich sowohl bei der Landes-, als auch Bundeswahl bzw. bei der Wahl zur Vertretung der Zentralenlehranstalten mit einem äußerst undemokratischen Wahlsystem konfrontiert.

Die Landesschülerinnenvertretung ist die gesetzliche Vertretung aller SchülerInnen des jeweiligen Bundeslandes und wichtiger Partner bei Verhandlungen mit z.B. dem Landesschulrat. Diese Vertretung gliedert sich in drei Bereiche - AHS, BMHS, BS.

In jedem Bereich gibt es zwischen vier und acht Mitglieder, abhängig von der jeweiligen SchülerInnenanzahl, an der Spitze steht der/die LandesschulsprecherIn.

Ohne zusätzliche Wahl werden diese LandesschulsprecherInnen als Teil der BundesschülerInnenvertretung entsendet.

Diese zusammengesetzte BundesschülerInnenvertretung ist nun die Vertretung aller SchülerInnen aus ganz Österreich - bestehend insgesamt 29 Personen (drei Personen pro Bundesland (jeweils AHS-, BMHS- und BS-LandesschulsprecherIn, sowie zwei VertreterInnen der Zentralenlehranstalten).

Zentrallehranstalten haben ihre eigene Vertretung, die sich in zwei Bereiche gliedert - TGLA und LFLA. Pro Bereich gibt es zwei aktive und zwei passive Mitglieder, die am Ende des Schuljahres wieder nur von den SchulsprecherInnen der ZLAS gewählt werden.

In der konstituierenden Sitzung entscheiden diese vier Personen, wer als VertreterIn an die BSV ausgesandt wird. In der BSV angekommen wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eineN BundesschulsprecherIn.

Es entscheiden also 29 Personen für 1,1 Millionen SchülerInnen, wer sie künftig gegenüber der Regierung vertreten wird. Diese Wahlsysteme sind nicht fair und fördern auf keinen Fall das Demokratiebewusstsein von SchülerInnen.

Um Partizipation und politische Prozesse bereits in der Schule zu verstehen -das aktive Wahlalter liegt in Österreich immerhin bei 16 Jahren - müssen diese aber hautnah miterlebt werden.

Um diesen Ziel ein Stück näher zu kommen, soll zunächst die „kleine Direktwahl" eingeführt werden. Wie genau diese ablaufen soll, wird wie folgt aufgeschlüsselt:

Modelle:

Die „Kleine Direktwahl" sieht - mit minimalen Änderungen im Gesetz - vor, den Kreis an Wahlberechtigten, um ein Vielfaches zu steigern.

Wahl der LandesschülerInnenvertretung:

Um den derzeit kleinen Kreis an wahlberechtigten SchülerInnen für die Wahl der Landesschülerlnnevertretung zu vergrößern, sollen alle aktiven Mitglieder der SchülerInnenvertretung ebenfalls ein Wahlrecht für diese Vertretung bekommen. Um dieses System sofort umzusetzen, müssen bloß mehr Stimmzettel gedruckt und das Schülervertretungsgesetz geändert werden.

Wahl der BundesschülerInnenvertretung:

Um auch hier den kleinen Kreis an Wahlberechtigten zu vergrößern, sollen alle Mitglieder der LandesschülerInnenvertretung in ganz Österreich ebenfalls direkt den/die BundesschulsprecherIn wählen dürfen.

Wahl der ZLAV:

Alle aktiven Mitglieder der SchülerInnenvertretung sollen das Recht haben für ihre überschulische Vertretung zu wählen, anstatt nur der/die SchulsprecherInnen. Nachdem die Wahl für die ZLAV per Brief stattfindet, müssen also nur, mehr Briefe und Formulare dafür gedruckt werden und das Gesetz dementsprechend geändert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, unverzüglich die nötigen Schritte für eine Änderung des Wahlrechtes der SchülerInnenvertretung (Einführung derkleinen Direktwahl der Landes- und BundesschülerInnenvertretung) zu setzen und dem Nationalrat eine Gesetzesnovelle vorzulegen.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen