925/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 13.06.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Gabriele Heinisch-Hosek, Genossinnen und Genossen

betreffend Sicherstellung Finanzierung qualitätsvoller sexueller Bildung an Schulen

Nach mehreren Monaten der medialen Diskussion und zahlreicher bekannt gewordener Vorwürfe hat der damalige Bildungsminister Faßmann am 1. April 2019 Schulen empfohlen, nicht mehr mit dem umstrittenen Sexualpädagogik-Verein Teen Star zusammenzuarbeiten.

Die Zeitung „Der Falter" zitierte Bundesminister Faßmann mit der Aussage: „Solche Aufklärungskurse sind nicht altersadäquat und sie verfestigen altmodische Rollenvorstellungen. Deshalb darf Teenstar ab sofort an Schulen nicht mehr arbeiten. Ich empfehle betroffenen Schulen, allfällige Zusammenarbeiten mit Teenstar zu beenden.“

Dieser wichtige Schritt wirft aber weiterhin Fragen in Hinblick auf die Rolle des BMBWF im Zuge der Überprüfung der internen Schulungsunterlagen des Vereins und in Hinblick auf das zukünftige Vorgehen des Vereins auf - insbesondere, da dieser Schritt erst kurz nach der medialen Veröffentlichung von negativen Stellungnahmen erfolgte, die dem Ministerium schon seit Monaten vorliegen.

Weiters hat das BMBWF den Start eines Akkreditierungsverfahrens für sexualpädagogische Vereine für den Einsatz an Schulen ab dem Schuljahr 2020/2021 angekündigt.

Eine moderne Sexualpädagogik ist unerlässlich, um jungen Menschen den selbstbewussten und bestbestimmten Umgang mit Sexualität näher zu bringen.

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, einen Aktionsplan zur Umsetzung und Sicherstellung zeitgemäßer, flächendeckender Bildungsangebote zu den Themen Sexualität, Verhütung, sowie Schwangerschaftsabbruch in Schulen vorzulegen. Die qualitätsvolle Überprüfung im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens und die ausreichende Finanzierung von externen Anbietern und Beratungsstellen, deren Inhalte mit dem Grundsatzerlass Sexualpädagogik übereinstimmen, ist sicherzustellen.

Das angekündigte Akkreditierungsverfahren muss in enger Abstimmung mit der Schulaufsicht erfolgen"

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.