926/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 02.07.2019
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EntschlieSSungsantrag

 

des Abgeordneten Markus Vogl

Genossinnen und Genossen

 

 

betreffend finanzielle Absicherung für den VKI durch Erhöhung der Basisförderung

 

 

Die finanzielle Situation des VKI ist seit Jahren, trotz seiner zentralen Stellung für den österreichischen Konsumentenschutz, prekär. Im Zuge der Novelle zum Kartellgesetz wurde beschlossen, dass der VKI eine Erhöhung seiner Finanzen in Höhe von 1,5 Mio. € aus dem Topf der Bußgelder erhalten solle. Damit wurde auch die niedrigere Budgetierung des Konsumentenschutzes im Bundesfinanzgesetz 2018 und 2019 argumentiert. In der OTS 0234 ist zu lesen:

„Laut den Entwürfen zu den Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019 sinken die Gelder für den Konsumentenschutz deutlich von 5,6 Mio. € (Erfolg 2017) auf 4,1 Mio. €. Für 2019 sind 3,6 Mio. € budgetiert. Die geringeren Mittel sind laut Ressort darauf zurückzuführen, dass die mit der Novelle zum Kartellgesetz eingeführte Finanzierung des VKI im Wege der Bußgelder angelaufen sei. In den jeweiligen Bundesvoranschlägen sind allerdings Überschreitungsermächtigungen in der Höhe von 1,5 Mio. € vorgesehen, sofern es zu Mehreinzahlungen aus Bußgeldern kommt, informierte Hartinger-Klein die Abgeordneten Markus Vogl (SPÖ) und Gerald Loacker (NEOS). Der Schwerpunkt im VKI liegt laut Ressortchefin bei Musterprozessen und Sammelklagen, die Erfolgsquote liege seit Jahren konstant bei 90%.“

 

Der VKI hat bis heute, trotz der Zusagen, keine fixe Regelung für zusätzliche Gelder erhalten. Grund dafür war die Problematik bei der Verteilung der Bußgelder und die Höhe der Einnahmen dieser. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Basisfinanzierung für den VKI zu erhöhen. Durch diese Regelung wird dieser unabhängig von den Einnahmen und der Zuteilung der Bußgelder. Diese Maßnahme stellt eine reine Umschichtungsmaßnahme dar und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die Basisfinanzierung des VKI um 1,5 Mio €/Jahr, wie dies bereits beschlossen worden ist, zu erhöhen, um damit die Existenz dieser wesentlichen Einrichtung für den österreichischen Konsumentenschutz abzusichern.“

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.