Gesetz über eine Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Strafvollzugsgesetz, BGBl. Nr. 144/1969 zuletzt geändert durch BGBl I Nr. 100/2018, wird wie folgt geändert:

Der § 13a lautet:

„(1) Die Justizwache ist als Wachkörper den Vollzugsbehörden beigegeben und versieht für diese den Exekutivdienst.

(2) Die Organe der Justizwache sind Exekutivorganen des öffentlichen Sicherheitsdienstes nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG), BGBl. Nr. 566/1991, im Sinne des § 1 Abs. 4 lit. a der Verordnung der Bundesregierung über besonders belastende Berufstätigkeiten, BGBl. II Nr. 105/2006, gleichgestellt. Die Besonderheiten des Dienstplanes der Organe der Justizwache dürfen zu keiner Schlechterstellung gegenüber diesen Exekutivorganen führen.“