946/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 02.07.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Riemer, Maximilian Linder
Kolleginnen und Kollegen

betreffend Verbot der Tötung von männlichen Eintagsküken

Österreich nimmt im Bereich des Tierschutzes eine Vorreiterrolle ein. In keinem anderen Land gab es in den letzten Jahren dermaßen viele Anpassungen, um das Tierwohl zu verbessern - sei es im allgemeinen Bereich, aber auch speziell im Bereich der Landwirtschaft. Jedoch gibt es nach wie vor Praktiken, die weder zeitgemäß, noch Tierschutzkonform oder aus wirtschaftlichen Gründen nachzuvollziehen sind. Dies betrifft vor allem das Töten von männlichen Eintagsküken.

Grundsätzlich muss aber festgehalten werden, dass diese Maßnahmen nicht zu Lasten der heimischen Landwirtschaft gehen dürfen. Eine funktionierende Landwirtschaft mit mehr Tierwohl kann nur funktionieren, wenn die Maßnahmen auch praxisorientiert umsetzbar sind und unsere Bäuerinnen und Bauern weiterhin für ihre Arbeit entlohnt werden und somit wirtschaftlich rentabel arbeiten können. Denn nur so wird es auf Dauer möglich sein, mehr Tierschutz in der Landwirtschaft zu implementieren und für mehr Tierwohl sorgen zu können, ohne unsere Selbstversorgung dabei zu minimieren.

In den 1950er Jahren wurde damit begonnen, die Hühnerrassen in Lege- und Mastrassen zu unterscheiden. Für die Produktion von Hühnereiern werden weltweit spezialisierte Legelinien gehalten, deren Zucht auf eine hohe Legeleistung ausgerichtet ist und männliche Eintagsküken daher üblicherweise getötet werden, da sie sich für die Mast, zumindest in konventioneller Produktion, wirtschaftlich nicht sinnvoll nutzen lassen.

Doch das Argument des wirtschaftlichen Nutzens darf kein Argument gegen Tierschutz sein. Daher sprechen wir uns klar gegen die Tötung von Eintagsküken (egal ob in Form des „Lebend-Schredderns“ oder im Vorhinein mit Gas betäubt) aus.

Mittlerweile wurden schon viele Alternativen zur Tötung wie zum Beispiel das Aufziehen und Mästen männlicher Legehybriden, der Einsatz von Zweinutzungshühnern oder die Vermeidung des Schlüpfens männlicher Küken durch In ovo-Geschlechtsbestimmung aufgezeigt.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der österreichischen Landwirte dem Nationalrat unverzüglich rechtlich verbindliche Alternativen zur Tötung von männlichen Eintagsküken vorzulegen.“

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.