950/A(E) XXVI. GP
Eingebracht am 02.07.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Schaffung eines Bundesnaturschutzgesetzes
Der Schutz unserer Natur und der Tier- und
Pflanzenarten ist für eine gesunde und widerstandsfähige Umwelt
unumgänglich. Ein Verlust der Lebensräume führt zu einem Verlust
der Artenvielfalt, weswegen diese eines besonderen Schutzes bedürfen um
sich innerhalb eines natürlichen Rahmens entwickeln und verändern zu
können. Veränderte Anforderungen verlangen flexibel gestaltete
Schutzmaßnahmen, die flexibel an zukünftige Herausforderungen
angepasst werden können. Dies betrifft insbesondere den Wandel von Fauna
und Flora unter dem Gesichtspunkt der fortschreitenden
Klimaveränderung.Trotz dieser Tatsachen stellen die österreichischen
Naturschutzmaßnahmen eine Mischung zersplitterter, unflexibler und
ungenügend abgestimmter Einzelmaßnahmen dar. Dadurch, dass der
Naturschutz rein in die Kompetenz der Bundesländer fällt, wird die
Umsetzung internationaler Verpflichtungen und die Ausweisung und das Management
von Schutzgebieten stark verkompliziert und die einheitliche bundesweite
Umsetzung schwierig. Die EU-Kommission hat auch aufgrund dessen bereits
mehrmals Natura-2000 Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich
angestrengt. Die Umsetzung von europaweit geltenden Naturschutzbestrebungen ist
durch die geltende Rechtslage allem Anschein nach strukturell schwierig. Ein
Bundesnaturschutzgesetz wäre ein Schritt, der die effiziente Umsetzung von
Naturschutzmaßnahmen fördern würde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft und Umwelt, wird dazu aufgefordert, dem Nationalrat eine Initiative für ein Bundesverfassungsgesetz vorzulegen, das den Kompetenzbereich Naturschutz dem Bund überträgt und somit ein Bundesnaturschutzgesetz ermöglicht, womit nationale Beschlüsse und internationale Verpflichtungen bundesweit einheitlich und effizient umgesetzt werden können."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den
Umweltausschuss vorgeschlagen.