952/A XXVI. GP
Eingebracht am 02.07.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Antrag
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, BGBl. Nr. 311/1985, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 56/2018, wird wie folgt geändert:
In § 58c Abs. 1 wird nach der Wortfolge "zu befürchten hatte" der Punkt durch einen Beistrich ersetzt sowie die Wortfolge "oder eine dieser Voraussetzungen auf einen seiner Vorfahren zugetroffen hat." angefügt.
Das Regierungsprogramm 2017 – 2022 enthielt auf S. 33 das Vorhaben "Doppelstaatsbürgerschaft für Nachfahren der Opfer des Nationalsozialismus aus Österreich". Durch den vorliegenden Antrag soll diesem begrüßenswerten Vorhaben ohne weitere Verzögerung Rechnung getragen werden. Die Gesetzesänderung soll Nachfahren der Opfer des Nationalsozialismus aus Österreich den Zugang zur Staatsbürgerschaft erleichtern.
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen‚ diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zuzuweisen.