956/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 02.07.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Deutschprüfungen als Voraussetzung für den Bezug von Sozialhilfe

 

Der Nachweis von Sprachkenntnissen, der durch das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz zur Bedingung für einen vollen Bezug von Sozialhilfeleistungen gemacht wurde, soll nicht nur durch eine Prüfung durch den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF), sondern auch durch Prüfungen bei vom ÖIF anerkannten Bildungseinrichtungen abgelegt werden können. Die entsprechende Formulierung ist dem ursprünglichen Ministerialentwurf zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (104/ME XXVI. GP) entnommen und findet sich auch in einem Ministerialentwurf zur Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (140/ME XXVI. GP): 

"(4) Sämtliche Tätigkeiten einer gemeinnützigen Bauvereinigung sind vorrangig zugunsten einer Wohnversorgung von österreichischen Staatsbürgern auszurichten, gemäß Abs. 5 gleichgestellten Personen sowie Ausländern, die sich seit mehr als fünf Jahren ununterbrochen und legal in Österreich aufhalten sowie ein Prüfungszeugnis des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) oder einer vom ÖIF zertifizierten Prüfungseinrichtung über die erfolgreiche Absolvierung einer Integrationsprüfung vorlegen."

Der Passus "von einer ÖIF-zertifizierten Prüfungseinrichtung" ist nicht mehr im Gesetzestext zu finden, was gleichbedeutend mit der kompletten Verstaatlichung dieses Sektors - und damit einer Verdrängung von anderen Anbietern vom Markt - ist. Damit wird besonders der renommierten, international anerkannten und weltweit tätigen österreichischen Prüfungseinrichtung ÖSD (Österreichisches Sprachdiplom Deutsch) massiver Schaden zugefügt, indem zum Nachweis von Deutschkenntnissen ausschließlich nur noch Deutschprüfungen oder Spracheinstufungsbestätigungen des ÖIF anerkannt werden. Dabei wurde der ÖSD erst vor einem Jahr in einem Zertifizierungsverfahren vom ÖIF selbst für die Durchführung von Integrationsprüfungen zertifiziert. Vor diesem Hintergrund sind die gegenständlichen Gesetzesänderungen bzw. die Aberkennung von ÖSD-Prüfungen nicht nachvollziehbar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wir ersucht, alle notwendigen Änderungen in den betroffenen Gesetzesmaterien vorzunehmen, damit der Nachweis von Sprachkenntnissen auch wieder durch eine vom ÖIF-zertifizierte Prüfungseinrichtung abgelegt werden kann."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.