957/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 02.07.2019
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Einkommensmonitoring im Sozialen Wohnbau

 

Im sozialen Wohnbau leben immer mehr Menschen, die aufgrund eines guten Einkommens keine geförderten Wohnungen benötigen. Gleichzeitig mieten, laut Statistik Austria, bereits 50% der Menschen mit niedrigem Einkommen (< 60% des Medianeinkommens) ihre Unterkunft über den privaten Mietmarkt. Diese Diskrepanz entspricht nicht dem Solidaritätsprinzip und sollte daher behoben werden.

Politiker_innen anderer Fraktionen (insbesondere der ÖVP) haben den Wunsch nach mehr Transparenz und einem faireren System in der Vergangenheit geäußert, getan hat sich aber wenig:

Der damalige Vorsitzende der ÖVP Wien und jetzige Bundesminister Blümel befand sich in etwa 2016 bereits voll und ganz auf NEOS-Linie, als er forderte:

"Das aktuelle Haushaltseinkommen muss in periodischen Abständen überprüft werden und davon muss auch abhängig gemacht werden, ob und unter welchen Voraussetzungen Leute weiter im Gemeindebau bleiben können. Liegt dieses über der zulässigen Einkommensgrenze, soll der Mieter drei Optionen haben: eine Anpassung der Miete an marktübliche Konditionen, die Möglichkeit, die Wohnung käuflich zu erwerben oder der Auszug aus der Wohnung, um diese wirklich sozial Bedürftigen zur Verfügung zu stellen. Die im Rahmen einer Höhervermietung bzw. eines Verkaufes entstehenden Mehreinnahmen sollten dann im Rahmen einer Bauoffensive dem geförderten Wohnbau zu Gute kommen."

Auch im ÖVP/FPÖ Regierungsprogramm (Seite 47) wurde die Thematik zu Papier gebracht:

"Vorrangig soll sozialer Wohnbau denjenigen zur Verfügung gestellt werden, die ihn wirklich brauchen."

Und in der Tat, wäre es sozial gerecht und solidarisch, wenn Besserverdiener_innen entsprechend höhere Mieten zahlen als sozial Schwache. Unter Umständen (wobei die Einkommenshöchstgrenzen nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG) nahezu absurd hoch ist und umfassende Eintrittsrechte eine einfache Weitergabe ermöglichen) ist die Vergabe von geförderten Wohnungen zwar ohnehin bereits an soziale Kriterien gebunden, Lebensrealitäten ändern sich allerdings. Wer etwa in jungen Jahren in eine Gemeindebauwohnung gezogen ist und sich nun ein höheres Einkommen erarbeitet hat, soll zwar natürlich in seiner Wohnung bleiben dürfen (auch damit soziale Durchmischung gewährleistet bleibt), allerdings wäre es gerecht, wenn die Miete in sozial verträglichem Ausmaß an das gestiegene Haushaltseinkommen angepasst würde. Ebenso kann die Miete bei sinkendem Einkommen wieder herabgesetzt werden. Damit kein Bürokratiedschungel entsteht, würden wir auf die Eigeninitiative der Bürger_innen setzen. Das könnte so aussehen, dass im Zeitablauf ein Einkommensanstieg angenommen wird und Bürger_innen, bei denen dies nicht der Fall war, pro-aktiv reagieren müssen, indem sie einen Einkommensnachweis vorlegen. 

Die, durch die Maßnahme entstehenden, Mehreinnahmen sind für die Erhaltung (auch hinsichtlich klimarelevanter Ziele) und den Neubau von Sozialwohnungen zweckgebunden zu verwenden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die ein Einkommensmonitoring im sozialen Wohnbau, unter der Berücksichtigung der oben genannten Aspekte, vorsieht."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Bauten und Wohnen vorgeschlagen.