958/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 02.07.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Klaus Feichtinger

betreffend Schluss mit der Verschwendung von Lebensmitteln

Weltweit geht jährlich rund ein Drittel der für die menschliche Ernährung erzeugten Lebensmittel verloren oder werden weggeworfen. Lebensmittelverschwendung ist dabei nach Angaben der Welternährungsorganisation nach den USA und China der drittgrößte Klimasünder und weltweit für 3,6 Gigatonnen CO2 Emissionen verantwortlich, was in etwa den weltweiten Emissionen aus dem Straßenverkehr entspricht. Innerhalb der EU sind es 170 Millionen Tonnen CO2, die im Zuge der Erzeugung und Beseitigung von Lebensmittelabfällen ausgestoßen werden.

Allein in der EU werden schätzungsweise 88 Millionen Tonnen Lebensmittel pro Jahr verschwendet. In Österreich fallen jährlich mehr als 577.000 Tonnen an vermeidbaren Lebensmittelabfällen an. 74.100 Tonnen fallen direkt beim Lebensmittelhandel an, rechnet man dessen Retourwaren an die Produzenten dazu, kommt man auf rund 110.000 Tonnen in diesem Segment.

Auf europäischer Ebene gibt es Anstrengungen im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft zuerst die Datenbasis über das Ausmaß der Lebensmittelabfälle zu verbessern und in Richtung verpflichtender Zielvorgaben für die Reduktion von Lebensmittelabfällen zu kommen.

In den UN Sustainable Development Goals heißt es hinsichtlich der Verringerung von Lebensmittelabfällen unmissverständlich:

„Bis 2030 die weltweite Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels­ und Verbraucherebene halbieren und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Nahrungsmittelverluste einschließlich Nachernteverlusten verringern.“

In mehreren europäischen Ländern (u.a. Frankreich, Italien und Tschechien) gibt es in unterschiedlicher Ausformung gesetzliche Verpflichtungen für Lebensmittelhändler, die die Verschwendung von Lebensmitteln begrenzen sollen. In Frankreich sind etwa Lebensmitteleinzelhändler mit einer Verkaufsfläche größer als 400 m2 verpflichtet übrige Lebensmittel zu spenden. Hierzu haben sie Vereinbarungen mit karitativen Einrichtungen zu treffen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

 

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert,

       Nach französischem Vorbild ein Konzept für die verpflichtende Abgabe von nicht mehr benötigten oder verkaufbaren Lebensmitteln an soziale Einrichtungen vorzulegen, das jedenfalls auch die Frage der nötigen Infrastruktur (Lager, Kühlhäuser, etc.) sowie die Bedürfnisse der Sozialeinrichtungen berücksichtigt

       Ein Verbot, Lebensmittel, die nicht mehr verkauft werden, für den weiteren Verbrauch ungenießbar zu machen, zu erarbeiten

       Im Einklang mit der Abfallhierarchie konkrete Maßnahmen für eine Reduktion von Lebensmittelabfällen entlang der gesamten Produktionskette zu erarbeiten und eine entsprechende Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes vorzulegen

       In Übereinstimmung mit der auf europäischer Ebene weiterentwickelten Methodik Daten-Lücken zu schließen - derzeit gibt es etwa kaum verfügbare Informationen darüber, wie viele Lebensmittelabfälle im Lebensmittelgroßhandel anfallen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.