964/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 02.07.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Maria Großbauer, Sandra Wassermann

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Status der Welterbestätte „Historisches Zentrum von Wien“ auf der Welterbe-Liste

 

Seit Jahren ist die Welterbestätte „Historisches Zentrum von Wien“ Gegenstand heftiger Diskussionen, die im Sommer 2017 mit der Aufnahme der Welterbestätte auf die Rote-Liste (List of World Heritage in Danger) einen traurigen Höhepunkt fanden.

 

Die Jahre andauernde Debatte um die Welterbestätte war festgefahren, es gab keine Gesprächsbasis der Stadt Wien mit der UNESCO. Deshalb hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr einen dreistufigen Prozess initiiert, um die intensiven Diskussionen rund um die Welterbestätte „Historisches Zentrum von Wien“ auf eine sachliche Ebene zurückzuführen und für Bewegung und Professionalität in dieser verfahrenen Thematik zu sorgen. Wichtige Grundlage einer zukunftsweisenden Diskussion um das Projekt „Heumarkt-Neu“ sind ein von der vorangegangenen Bundesregierung beauftragtes „Heritage Impact Assessement“ sowie der Bericht einer von ICOMOS International und UNESCO entsandten Advisory Mission, der der Öffentlichkeit am 18. März 2019 präsentiert wurde. Dieser Bericht informiert über die aktuellen Entwicklungen und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen und Handlungsfelder.

Der Bericht der Advisory Mission hat jedenfalls unmissverständlich klargemacht, dass:

·                seit der Aufnahme des „Historischen Zentrum von Wien“ in die Welterbe-Liste (2001) sich die Situation im Hinblick auf die Welterbestätte und deren Outstanding Universal Value (OUV) sukzessive verschlechtert hat;

·                die UNESCO Bund und Stadt Wien dazu anhält, nun dringende Schritte zu setzen, um die fehlerhaften Planungen der Vergangenheit zu korrigieren.

Gegenständlicher Bericht der Advisory Mission zeichnet aber insbesondere im Hinblick auf das Bauvorhaben am Areal „Hotel InterContinental Vienna, Wiener Eislaufverein und Wiener Konzerthaus“ ein klares Bild. So heißt es: „However, the proposed Heumarkt Neu project, as it currently stands, will have a high negative impact on the OUV of the property […]. This may lead to the conclusion that the OUV of the property cannot be conserved sustainably into the future and will continue to degrade, making the continued inclusion of the property on the World Heritage List untenable.”

Erstmals ist damit nun offiziell festgehalten, dass das Bauvorhaben „Heumarkt Neu“ in seiner jetzigen Form mit dem Verbleib der Welterbestätte „Historisches Zentrum von Wien“ auf der Welterbe-Liste definitiv unvereinbar ist. Seitens der UNESCO gibt es also klare Empfehlungen, die das Setzen konkreter Schritte erfordern. Diese erwarteten Maßnahmen sind im Bericht der gegenständlichen Advisory Mission ausführlich dargestellt.

Erste offizielle Reaktion auf die Empfehlungen, die aus dem Bericht der Advisory Mission hervorgehen, ist der Desired State of Conservation-Report, der am 19. April 2019 vom Bundeskanzleramt an die UNESCO übermittelt wurde.

Als Grundlage dieses Berichtes an die UNESCO diente eine Stellungnahme des Bürgermeisters der Stadt Wien, Dr. Michael Ludwig, und des ersten Wiener Landtagspräsidenten, Dr. Ernst Woller, sowie eine umfassende Sachverhaltsdarstellung seitens des Bundeskanzleramtes.

Die vorherige Bundesregierung hat sich außerordentlich darum bemüht, in diesem Desired State of Conservation-Report gegenüber der UNESCO beziehungsweise dem Welterbe-Komitee die Bereitschaft zu signalisieren, auf die im Rahmen der Advisory Mission geäußerten Empfehlungen einzugehen. Von der Stadt Wien wäre folgendes klares Bekenntnis in zweierlei Hinsicht notwendig und Grundlage für die Rettung des Weltkulturerbes:

1)             Das Projekt „Heumarkt Neu“ darf in der derzeitigen Form nicht realisiert werden.

2)             Die Stadt Wien wird die Empfehlungen aus dem Bericht der Advisory Mission vollinhaltlich aufgreifen und zur Gänze umsetzen.

Leider war die Stadt Wien bislang zu diesem Bekenntnis nicht bereit.

Am 7. Juni 2019 wurde die Draft Decisions für die 43. Sitzung des Welterbe-Komitees in Baku (30. Juni 2019 – 10. Juli 2019) veröffentlicht. Das Komitee begrüßt darin zwar erneut die Bemühungen der vorangegangenen Bundesregierung und sieht vor, ein zweijähriges Moratorium und einen Verbleib der Welterbestätte auf der Roten-Liste für zwei Jahre zu beschließen. Dieses Moratorium ist aber keineswegs als Nachdenkpause zu verstehen, sondern zeichnet ein klares Bild hinsichtlich der Vorstellung über die Zukunft der Welterbestätte und der Kriterien, die zu einer Beibehaltung des Titels Welterbestätte für das „Historische Zentrum von Wien“ vonnöten sind: die Verantwortlichen haben den Empfehlungen des Heritage Impact Assessement und den Empfehlungen der Advisory Mission nachzukommen.

Damit ist nun ein für alle Mal klar: es braucht mehr denn je ein klares Bekenntnis der Stadt Wien zum Schutz der Welterbestätte „Historisches Zentrum von Wien“. Die Bedrohung für das Weltkulturerbe ist also nicht nur groß, sondern auch unmittelbar.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien wird im Rahmen ihrer bzw. seiner Möglichkeiten ersucht, mit allem Nachdruck und Dringlichkeit auf die zuständigen Stellen des Landes Wien bzw. der Gemeinde Wien einzuwirken, dass diese alle notwendigen Maßnahmen in deren Wirkungsbereich ergreifen, um den Status des „Historischen Stadtzentrums Wien“ als UNESCO-Welterbestätte zu erhalten.

Diese Maßnahmen sollen insbesondere darauf abzielen, dass kein Bauvorhaben auf dem sogenannten Heumarkt-Areal (Plandokument 7984, kundgemacht am 22.06.2017) entgegen den Bestimmungen des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt und den darauf fußenden einschlägigen Beschlüssen und Vorgaben der UNESCO realisiert werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Entschließungsantrag dem Kulturausschuss zuzuweisen.