965/A XXVI. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten Elisabeth Köstinger, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Josef
Schellhorn, Mag. Josef Lettenbichler, Mag. Bruno Rossmann,
Kolleginnen und Kollegen
Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 02.07.2019 |
Eingearbeiteter Antrag |
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Bundesgesetz über die Unzulässigkeit der Aufstellung und des Einbaus von Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für flüssige fossile oder für feste fossile Brennstoffe in Neubauten (Ölkesseleinbauverbotsgesetz – ÖKEVG 2019) |
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Hinweis der ParlDion: Aufgrund des Erlasses eines neuen Gesetzes wurde keine Textgegenüberstellung erstellt. |
Der Nationalrat hat beschlossen: |
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§ 1. (Verfassungsbestimmung) Die Erlassung, Änderung und Aufhebung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das B-VG etwas anderes bestimmt. |
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§ 2. Die Aufstellung und der Einbau von Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für flüssige fossile oder für feste fossile Brennstoffe in neu errichteten Gebäuden sind unzulässig. Dies ist in den Verfahren, die derartige Anlagen zum Gegenstand haben umzusetzen. Die Regelung findet auf am 31. Dezember 2019 bereits anhängige Verfahren keine Anwendung. |
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§ 3. Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft. |
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