967/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 02.07.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Eva Maria Holzleitner, BSc, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

betreffend unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN- Kinderrechtekonvention

Jedes Kind hat Rechte - und zwar die gleichen Rechte, ganz egal, an welchem Ort der Welt es aufwächst. Dazu gehört das Recht, gesund und sicher aufzuwachsen, sein volles Potenzial zu entwickeln sowie darauf, ernst genommen und an den es betreffenden Anliegen beteiligt zu werden.

In diesem Jahr feiert die UN-Kinderrechtekonvention ihren 30. Geburtstag: Das Kinderrechtsjahr 2019 ist eine Chance, die Verwirklichung der Rechte für jedes Kind voranzutreiben.

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde von Österreich am 26. Jänner 1990 unterzeichnet, am 26. Juni 1992 vom österreichischen Nationalrat genehmigt und am 6. August 1992 durch Hinterlegung der Ratifikationsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen ratifiziert (BGBl. 1993/7). Am 5. September 1992 ist die Kinderrechtekonvention in Österreich formal in Kraft getreten. Der Nationalrat hat am 20. Jänner 2011 das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern beschlossen, womit zentrale Bestimmungen des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes zumindest teilweise in Verfassungsrang gehoben wurden. Am 16. Februar 2011 trat das BVG Kinderrechte in Kraft.

Ausgehend von der 3./4. Staatenberichtsprüfung über die Umsetzung der Kinderrechtekonvention durch den Kinderrechteausschuss in Genf (24.9.2012) wurde beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, nunmehr Bundesministerium für Frauen, Familien und Jugend ein Kinderrechte-Monitoring-Board (KMB) als unabhängiges Beratungsgremium eingerichtet. Die Konstituierung des KMB (13. Dezember 2012) war nicht bloß ein symbolisches Zeichen. Die abschließenden Bemerkungen von 2012 erforderten eine Überprüfung der bisherigen Implementierung der Kinderrechtekonvention in Österreich und die Erarbeitung einer systematischen und kontinuierlichen Kinder- und Kinderrechte-Politik Österreichs.

Das Kinderrechte-Monitoring-Board nimmt sich dabei folgende Zielsetzungen an:

         Identifikation von Themen-, Frage- und Problemstellungen von Relevanz für die Lebenssituation von Kindern in Österreich, inhaltlich-analytische Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Fragestellungen und Problemkreisen und themenzentrierte Erörterung von Themen und Anliegen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes und dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder stehen;

         Erfassung und Darstellung relevanter Kerndaten in einem kohärenten System (Relevanzauswahl und Systemisierung vorhandener Daten zwecks Verfüg- und Nutzbarkeit einer aussagekräftigen Datenlage mit Zielrichtung auf die Gewinnung eines Überblicks über die Lebenswirklichkeiten von Kindern (in den unterschiedlichsten Kontexten und nach international vergleichbaren Kriterien), zur Abschätzung und Evaluierung der Entwicklungen nach relevanten Parametern; Identifikation eines allfälligen weiteren Erhebungsbedarfs nach relevanten Indikatoren (neue Datenfelder);

         Fakten- und datenbasierte Erarbeitung der Grundlagen für ausgewählte Bereiche der Kinderrechtepolitik: Grundlagenarbeit zum Status Quo; Gewinnung von Erkenntnissen über Handlungsoptionen bzw. Handlungsbedarf; Erarbeitung von Schlussfolgerungen über erstrebenswerte Weiterentwicklungen einschließlich der Abschätzung von erwünschten Wirkungsfolgen unter gleichzeitiger Berücksichtigung von unerwünschten Effekten;

         Kommunikation der gewonnenen Erkenntnisse über die Fakten- bzw. Problemlage und der entsprechenden Lösungsansätze bzw. -strategien samt sachlich nachvollziehbarer, argumentativer Begründungen an und inhaltliche Diskussion mit Entscheidungsträgern (z.B. Menschenrechtskoordinatoren des Bundes und der Länder, Vertretern von Ministerien und Ländern);

         Verfassung von Berichten zu den oben angeführten Fragestellungen und Problemkreisen;

         Förderung des öffentlichen Bewusstseins für eine kindergerechte und kinderfreundliche Gesellschaft.

Die Arbeit des KMB ist großteils ehrenamtlich, politisch und budgetär nicht abgesichert. Je nach politischer Wetterlage sind ihm Möglichkeiten und Grenzen gesetzt. Unter anderem aufgrund dieser Umstände sind It. Auskünften eine große Mehrheit der 13 Projektgruppen nicht mehr aktiv. Daher wäre es wichtig, ein politisch unabhängiges Gremium zu installieren, seine Arbeit auch institutionell zu verankern und mit ausreichend finanziellen Mitteln auszustatten. Ähnlich ist in Österreich bereits der Monitoringausschuss zur UN-Behindertenrechtskonvention im Sozialministerium etabliert.

Die Sicherstellung des Aufwachsens zukünftiger Generationen in Österreich wird zu einer immer wichtigeren politischen Aufgabe, weshalb dem KMB eine stärkere Aufmerksamkeit zu schenken ist. Gerade im Hinblick auf 30 Jahre Kinderrechte, sollte man in Österreich nun einen Schritt gehen, um die Weiterentwicklung der Kinderrechte voranzutreiben, um Kindern optimale Bedingungen für ihr Erwachsenwerden zu bieten. Ein wichtiger Schritt wäre dazu die Etablierung eines unabhängigen Ausschusses, der die Einhaltung der UN- Kinderrechtskonvention durch die öffentliche Verwaltung für den Bereich der Bundeskompetenz überwacht (Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes) und mit Bundesmitteln finanziert wird, um die oben genannten allgemeinen und wichtigen Zielsetzungen zu konkretisieren und im Rahmen einzelner Projektgruppen des KMB auch erfüllen zu können.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend, wird aufgefordert, einen unabhängigen Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention zu installieren und die dafür nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.