976/A(E) XXVI. GP
Eingebracht am 03.07.2019
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Bereitstellung professioneller Einheiten zur Durchsetzung staats-anwaltschaftlicher Anordnungen
Das Vorgehen seitens Peter Goldgruber und der Staatsanwältin vor der Hausdurchsuchung im BVT wird als höchst dubios und rechtsstaatlich bedenklich erachtet.
Dass es möglich war, zeigt einige systemische Defizite auf, unter anderem das Fehlen einer auf Hausdurchsuchungen und ähnliche Operationen spezialisierten Polizeieinheit, welche den Staatsanwaltschaften auf Abruf zur Verfügung steht.
Insbesondere in politisch sensiblen Verfahren besteht eine massive Gefahr von Informationsabflüssen, welche den Ermittlungserfolg gefährden können. Verdachtslagen rund um derartige Informationsabflüsse gibt es in jüngerer Zeit viele (vgl. dazu die mediale Berichterstattung rund um die Hausdurchsuchung bei Martin Sellner).
Um dies in Zukunft zu verhindern, sollte der Staatsanwaltschaft auf Anforderung eine für Hausdurchsuchungen spezialisierte Einheit bereitgestellt werden, deren Einsatzziel und Einsatzort dem BM.I bis zum unmittelbaren Zugriff nicht mitgeteilt werden muss.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Innenminister wird aufgefordert, der Staatsanwaltschaft für die Durchsetzung ihrer Anordnungen eine polizeiliche Einheit bereitzustellen, welche ab Anforderung durch die Staatsanwaltschaft lediglich dieser untersteht und sämtliche Berichtspflichten innerhalb des BM.I für die Zeit der Anforderung suspendiert sind."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.