981/A(E) XXVI. GP
Eingebracht am 03.07.2019
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Öffentliche Hearings bei Besetzung leitender Funktionen im öffentlichen Dienst
Bereits die sogenannten Strasser-Mails zeigten eindeutig, dass im Staatsdienst viel zu oft kompetenzfremde Eigenschaften für ein berufliches Fortkommen von gehöriger Bedeutung sind. Derartiges lässt sich auch aus der Erkenntnisse des BVT-Unter-suchungsausschusses ableiten. Mittels Besetzungen "über Intervention des Kabinetts" oder überhaupt Planstellenbesetzungen ohne Einhaltung der entsprechenden Regeln wurden Günstlinge oder willfährige Erfüllungsgehilfen ins BVT gesetzt.
Um künftig machtmissbräuchliche Besetzungen weitestgehend zu verhindern, sind in einem ersten Schritt für die Besetzung leitender Funktionen öffentliche Hearings durchzuführen.
Derartige Probleme treffen selbstverständlich nicht nur das BM.I, wie auch jüngste Medienberichte rund um den Streit innerhalb höchster Beamt_innen im BMVRDJ aufzeigen. Zweifelsohne ist in den beiden sicherheitspolitisch sensiblen Ministerien ein derartiges System rascher zu implementieren, doch ist Qualitätssicherung in der Verwaltung eine Thema, die alle Ministerien betrifft. Aus diesem Grund richtet sich folgender Antrag auch an die Bundesregierung und soll zur Debatte dem Verfassungsausschuss zugewiesen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesregierung wird aufgefordert ein Konzept zu erarbeiten, welches bei Besetzung von leitenden Funktionen im öffentlichen Dienst den Einsatz öffentlicher Hearings evaluiert, sowie anschließend dem Nationalrat einen diesbezüglichen Entwurf und Bericht zu präsentieren."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.