981/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 03.07.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Öffentliche Hearings bei Besetzung leitender Funktionen im öffentli­chen Dienst

Bereits die sogenannten Strasser-Mails zeigten eindeutig, dass im Staatsdienst viel zu oft kompetenzfremde Eigenschaften für ein berufliches Fortkommen von gehöri­ger Bedeutung sind. Derartiges lässt sich auch aus der Erkenntnisse des BVT-Unter-suchungsausschusses ableiten. Mittels Besetzungen "über Intervention des Kabi­netts" oder überhaupt Planstellenbesetzungen ohne Einhaltung der entsprechenden Regeln wurden Günstlinge oder willfährige Erfüllungsgehilfen ins BVT gesetzt.

Um künftig machtmissbräuchliche Besetzungen weitestgehend zu verhindern, sind in einem ersten Schritt für die Besetzung leitender Funktionen öffentliche Hearings durchzuführen.

Derartige Probleme treffen selbstverständlich nicht nur das BM.I, wie auch jüngste Medienberichte rund um den Streit innerhalb höchster Beamt_innen im BMVRDJ auf­zeigen. Zweifelsohne ist in den beiden sicherheitspolitisch sensiblen Ministerien ein derartiges System rascher zu implementieren, doch ist Qualitätssicherung in der Ver­waltung eine Thema, die alle Ministerien betrifft. Aus diesem Grund richtet sich fol­gender Antrag auch an die Bundesregierung und soll zur Debatte dem Verfassungs­ausschuss zugewiesen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesregierung wird aufgefordert ein Konzept zu erarbeiten, welches bei Be­setzung von leitenden Funktionen im öffentlichen Dienst den Einsatz öffentlicher Hearings evaluiert, sowie anschließend dem Nationalrat einen diesbezüglichen Ent­wurf und Bericht zu präsentieren."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschla­gen.