986/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 03.07.2019
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Androsch,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend eine Kastrationspflicht für alle Katzen, die mit freiem Zugang zur Natur gehalten werden („Freigängerkatzen“)

Die besonders rasante unkontrollierte Vermehrung von Katzen, die so gehalten werden, dass sie einen Zugang zur Natur haben, bringt enormes Tierleid, weil viele Katzen dann sogenannte „Wildkatzen“ werden, die sich „durchschlagen“ müssen. Dies befördert Krankheiten, was wiederum Tierleid bedeutet. Gleichzeitig bricht die Population der Singvögel ein, die eine Hauptnahrungsquelle dieser Wildkatzen darstellen. Ein einziges Paar kann schon nach vier Jahren mehr als 2000 Nachkommen haben. Katzen, die mit Zugang zur freien Natur gehalten werden, sollen sich daher nicht mehr unkontrolliert vermehren können und eine Kastrationspflicht eingeführt werden.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine gesetzliche Regelung zur Beschlussfassung vorzulegen, die eine Kastrationspflicht für alle Katzen, die mit Zugang zur Natur gehalten werden, also für sogenannte „Freigängerkatzen“, beinhaltet. “

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss