988/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 03.07.2019
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Carmen Schimanek, Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend mehr finanzielle Mittel um Gewalt an Frauen zu verhindern

 

Laut Bundesvoranschlag 2018 und 2019 standen für den Bereich Frauenangelegenheiten und Gleichstellung jeweils ein Betrag von € 10.15 Mio. Euro zur Verfügung. Der Bundesvoranschlag für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung ist damit seit 2009 unverändert.

 

Die Verwendung der Mittel gliedert sich wie folgt:

 

·        Rd. 45% (2019: rd. 47%) des Frauenbudgets stehen für den Bereich des Gewaltschutzes zur Finanzierung der Interventionsstellen/Gewaltschutzzentren gegen Gewalt in der Familie und der Interventionsstelle gegen Frauenhandel gemeinsam mit dem BM.I zur Verfügung.

Dieses Angebot wird jährlich von über 18.250 Frauen in Anspruch genommen.

 

·        Rd. 54% (2019: rd. 52%) dienen der Finanzierung von frauen- und mädchenspezifischen Beratungs- und Betreuungsangeboten in Österreich, wie etwa:

 

o   Rd. 130 Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen,

o   5 Frauenberatungsstellen bei sexueller Gewalt,

o   eine österreichweite, rund um die Uhr erreichbare Helpline gegen Gewalt,

o   eine österreichweite Online-Beratung

o   6 Notwohnungen und Wohngemeinschaften,

o   Beratungen in Frauenhäusern

Dieses Angebot wird jährlich von rd. 90.000 Mädchen und Frauen in Anspruch genommen.

 

·        Mit den restlichen rd. € 85.000 können insbesondere für Bewusstseinsbildung und Vermittlung von Informationen zu frauenspezifischen Themenbereichen notwendige Angebote zur Verfügung gestellt werden.

 

Wie ersichtlich, werden 99% des Budgets für direkte oder indirekte Gewaltschatzmaßnahmen sowie der Präventionsarbeit verwendet. Obwohl zuletzt auch weitere Mittel aus anderen Budgetuntergruppen für frauenspezifische Maßnahmen herangezogen wurden, um so mehr Maßnahmen umsetzen zu können, so ist doch eindeutig, dass hier mehr Budget benötigt wird, um Frauen, die von Gewalt betroffen sind, zu helfen und um präventiv tätig werden zu können – nur so kann generell die Gewalt an Frauen verhindert und eingedämmt werden.

 

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, sich in den nächsten Bugdetberatungen für ein angemessenes Budget für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung einzusetzen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Gleichbehandlungsausschuss zuzuweisen.