989/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 03.07.2019
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Harald Stefan, Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, Carmen Schimanek

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Reform des Kindesunterhaltsrechts

 

Im Bereich Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschüsse ist Handlungsbedarf gegeben. Der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz und die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend haben eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um einen grundlegenden Reformprozess in die Wege zu leiten. Die einzelnen Themenbereiche werden in der Arbeitsgruppe besprochen und für eine umfassende Diskussion vorbereitet.

  Dabei sollen insbesondere

-          das Kindesunterhaltsrecht modernisiert und vereinfacht

-          Gerichts- und Verwaltungsprozesse optimiert werden, insbesondere durch die Hebung und Ausnützung von Synergieeffekten und

-          das Unterhaltsvorschussrecht evaluiert werden.

Bisher haben mehrere Sitzungen in dieser großen Arbeitsgruppe sowie die Präsentation eines internationalen Rechtsvergleichs zu den Themenblöcken materielles Unterhaltsrecht, Verfahrensrecht und Unterhaltsvorschussgesetz stattgefunden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

„Der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz und die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend werden ersucht, das Kindesunterhaltsrecht einer grundlegenden Reform zu unterziehen und zwar dergestalt, dass

1. einvernehmliche Lösungen über den Unterhalt gemeinsamer Kinder begünstigt werden, etwa indem elektronische Möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, mit denen auch ohne Beschreitung des Gerichtswegs Unterhaltsvereinbarungen erleichtert abgeschlossen werden können („smart contracts“, Justizrechenprogramme);

2. Unterhaltsverfahren beschleunigt werden, indem laufend aktualisierte Unterhaltsrichtsätze sofort a conto zugesprochen werden können;

3. Unterhaltsrichtsatzbeträge vom Staat bevorschusst werden können, sodass der Unterhalt der Kinder von grundsätzlich leistungsfähigen Elternteilen verlässlich gesichert ist, und gleichzeitig die Möglichkeiten des Staates, vom Unterhaltspflichtigen die geleisteten Vorschussbeiträge einzubringen, verbessert werden;

4. die materiell-rechtliche Unterhaltsbemessung grundlegend vereinfacht und das Unterhaltsverfahren beschleunigt werden, wobei besonderes Augenmerk auf die Bemessung der Unterhaltspflicht Selbständiger sowie bei Familienformen geteilter Betreuung zu legen ist,

 

5. der Reformprozess partizipativ ausgestaltet werden möge und sämtliche Interessensgruppen, insbesondere aber auch Jugendliche, im Rahmen eines großen Diskussionsprozesses einbezogen werden sollen, sodass die Gelegenheit besteht, dass sie ihre Vorstellungen in die Gesetzwerdung einbringen.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Entschließungsantrag dem Justizausschuss zuzuweisen.