1008/A XXVI. GP

Eingebracht am 19.09.2019
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Antrag



 

 

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger‚ MES, Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 - PartG), BGBl. I Nr. 56/2012, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 55/2019, wird wie folgt geändert:

§ 6 Abs. 6 Z. 5 lautet:

"5. Unternehmungen und Einrichtungen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 1 vH beteiligt ist,"

 

Begründung

Spendenverbot für Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung

Derzeit sind nur Parteispenden von Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25% beteiligt ist, verboten. Dies soll auf 1% gesenkt werden. In Zukunft dürfen von Unternehmen und Einrichtungen, wo die öffentliche Hand mit mindestens 1% beteiligt ist, keine Spenden mehr an Parteien fließen.

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen‚ diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Verfassungsausschuss zuzuweisen.