1013/A XXVI. GP
Eingebracht am 19.09.2019
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ANTRAG
der Abgeordneten Ing. Vogl
Genossinnen und Genossen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH errichtet und das Bundesamt für Ernährungssicherheit sowie das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen eingerichtet werden (Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz – GESG) geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH errichtet und das Bundesamt für Ernährungssicherheit sowie das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen eingerichtet werden (Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz – GESG) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz – GESG, BGBl. I Nr. 63/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 37/2018, wird wie folgt geändert:
In § 12b Abs. 1 wird die Zahl „2019“ durch die Zahl „2020“ ersetzt.
Zuweisungsvorschlag:
Gesundheitsausschuss
Begründung
Einige Leistungen der AGES-Medizinmarktaufsicht für die öffentliche Gesundheit können nicht über Gebühren finanziert werden. Um einer erheblichen Reduktion der Tätigkeiten der AGES-Medizinmarktaufsicht entgegenzuwirken und weiterhin die Sicherheit des österreichischen Arzneimittelmarktes auf bestehend hohem Niveau zu gewährleisten, ist die Apothekenabgabe entsprechend zu verlängern.