1015/A XXVI. GP

Eingebracht am 19.09.2019
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Antrag

 

 

der Abgeordneten Angela Lueger, Muchitsch

Genossinnen und Genossen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Arbeitsverfassungsgesetz 1974, BGBL. Nr. 22/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBL. I Nr. 105/2017 wird wie folgt geändert:

 

 

§ 133 Abs. 6 entfällt.

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales

 

Begründung:

 

Die im Zeitpunkt der Erlassung der zitierten Norm vorhanden gewesenen Gründe für einen Ausschluss der Betriebsräte von Theaterunternehmen aus dem Aufsichtsrat sind längst weggefallen. Theater sind Unternehmen und Wirtschaftskörper, in denen der durch die Betriebsräte repräsentierte Arbeitnehmerschutz im Aufsichtsrat in gleicher Weise stattfinden soll, wie in allen anderen aufsichtsrätlich organisierten Unternehmen.

Dies wurde für die Bundestheater bereits vollzogen. Es ist daher nicht einsichtig, warum diese Mitwirkung der Betriebsräte in wirtschaftlichen Angelegenheiten, auch bei Betriebsänderungen, nicht auch in allen anderen derart organisierten Theaterunternehmen wahrgenommen werden kann.