1015/A XXVI. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten Angela Lueger, Josef Muchitsch,
Kolleginnen und Kollegen
Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 19.09.2019 |
Eingearbeiteter Antrag |
|
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird |
|
|
Der Nationalrat hat beschlossen: |
|
Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) |
Das Arbeitsverfassungsgesetz 1974, BGBL. Nr. 22/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBL. I Nr. 105/2017 wird wie folgt geändert: |
|
|
§ 133 Abs. 6 entfällt. |
|
(6) Im übrigen sind in Theaterunternehmen die Bestimmungen der §§ 40 Abs. 4, 78 bis 88 und 110 bis 112 nicht anzuwenden. § 109 Abs. 3 zweiter Satz ist nur insoweit anzuwenden, als es sich um Betriebsänderungen im Sinne des § 109 Abs. 1 Z 5 und 6 handelt und hiedurch künstlerische Belange nicht betroffen werden.
|
|
|