1018/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 19.09.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Karl Mahrer, B.A.

Kolleginnen und Kollegen

betreffend vereinsrechtliche Prüfung des Verbots von Identitären Vereinen und von Vereinen, die den politischen Islam verbreiten

Die Identitäre Bewegung stellt eine klar rechtsextreme Vereinigung dar. So ist dem Verfassungsschutzbericht 2018 zu entnehmen: „Für den Bereich des sogenannten „modernisierten" Rechtsextremismus kann die Identitäre Bewegung exemplarisch genannt werden. Diese stellt auch in Österreich eine wesentliche Trägerin der „Islam- und Asylfeindlichkeit" dar. Das Vorhandensein eines (internationalen) Vernetzungs- und Mobilisierungspotenzials exponierter Akteure, fand auch im Berichtsjahr 2018 Fortsetzung (z.B. „Mission Alps" am Col de l'Échelle13). Die international akkordierten Kampagnen zeigen eine aufwendige Inszenierung sowie die Dokumentation auf diversen sozialen Medienportalen im Internet." [1]

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) stellte aber neben der klar rechtsextremen Ausrichtung auch Verbindungen zwischen der neonazistischen Szene und den Identitären fest: „Trotz aller formalen Abgrenzungsversuche seitens neurechter Ideologen sind Berührungspunkte zwischen Neonazis und Identitären vorhanden."[2]

Eine weitere Herausforderung für unsere Gesellschaft stellt der politische Islam dar. So schreibt das BVT: „Islamistische Akteure kümmern sich nicht ausschließlich um Angelegenheiten eines religiösen Kultus in muslimischen Gemeinden wie etwa den Betrieb von Gebetsräumen (Moscheen), das Angebot von muslimischem Religionsunterricht an Schulen, die Durchführung einer muslimischen Religionslehrerausbildung an Hochschulen oder die Organisation von muslimischen Begräbnissen in Österreich. Vielmehr engagieren sie sich in viel weitergehenden Angelegenheiten der Bildung, der sozialen Fürsorge und der Ausgestaltung des kulturellen Lebens für Muslime in Österreich. Dies hat zum Ziel, ein umfassendes Gegenmodell zur bestehenden nichtmuslimischen Mehrheitsgesellschaft in Österreich zu schaffen und ein „Aufgehen" (Assimilation) von Muslimen in dieser Gesellschaft zu verhindern."[3] Der exponierteste Akteur des politischen Islams sei die Muslimbruderschaft: „Dabei handelt es sich um ein Netzwerk von Vereinen und Vorfeldorganisationen sowie, im inneren Kern, um eine hierarchisch strukturierte Organisation. Durch den von ihr verstandenen Islam als ein ganzheitliches Gesellschaftmodell ist sie Lebensschule, Kulturvereinigung, soziale Idee und Wirtschaftsunternehmen in einem."[4] In der Conclusio stellt das BVT das staatsgefährdende Ausmaß dar, das vom politischen Islam und insbesondere von der Muslimbrüderschaft ausgeht: „Muslimbrüder vertreten ein fragwürdiges Integrationskonzept, wenn sie einerseits zur „Integration durch Partizipation" und zu gesellschaftlichem Engagement in Österreich aufrufen, andererseits aber immer wieder das „Opfer-Narrativ" der (angeblichen) einseitigen Benachteiligung von Muslimen und der „Islamophobie" in der österreichischen Gesellschaft bedienen. Dies kann zur Verstärkung tatsächlich bestehender Integrationshemmnisse beitragen. Kommt beides zusammen, können sich daraus Tendenzen von staatsgefährdendem Ausmaß entwickeln, die dann auch von der Muslimbruderschaft selbst nicht mehr kontrolliert werden könnten."[5]

Mit den am heutigen Tage ebenfalls eingebrachten Änderungen des Vereinsgesetzes und des Symbolegesetzes werden wir den zuständigen Behörden die nötigen gesetzlichen Mittel in die Hand geben, um ein Verbot von extremistischen Vereinigungen, deren Ziele und Handlungen mit der verfassungsrechtlichen Grundordnung nicht vereinbar sind, zu ermöglichen. Damit setzt der Gesetzgeber ein klares Zeichen. Derartige verfassungsgefährdende Vereine dulden wir in unserem Land nicht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert auf Basis der rechtlichen Änderungen im Vereinsgesetz eine Prüfung des Verbots von Vereinen der Identitären Bewegung und Vereinen, die den politischen Islam verbreiten umgehend nach in-Kraft treten in die Wege zu leiten."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten verlangt.



[1] Verfassungsschutzbericht 2018, 29.

[2] Verfassungsschutzbericht 2018, 32.

[3] Verfassungsschutzbericht 2018, 15.

[4] Verfassungsschutzbericht 2018, 16.

[5] a.a.O.