1024/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 19.09.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Johann Singer

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Einführung des Bestellerprinzips bei Immobilienmaklergebühren

In Österreich darf ein Immobilienmakler laut Verordnung einem zukünftigen Mieter für die Vermittlung von Mietverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser eine Provision in der Höhe von grundsätzlich maximal zwei Bruttomonatsmieten berechnen.

Auch wenn diese Beträge als Höchstbeträge geregelt sind, ist es zumeist so, dass es für einen durchschnittlichen Wohnungssuchenden gegenüber dem Immobilienmakler in Zeiten eines starken Nachfrageüberhangs auf dem Wohnungsmietensektor keinen Verhandlungsspielraum gibt.

Durch diese Regelung entstehen Wohnungsmietern, noch bevor sie eingezogen sind, hohe Kosten. Neben der Immobilienmaklerprovision ist auch noch eine Kaution zu entrichten, es sind Möbel zu kaufen und andere Anschaffungen zu tätigen.

Es soll daher in Österreich das Bestellerprinzip für die Vermittlung von Mietwohnungen eingeführt werden. Das bedeutet: In Zukunft sollen Provisionen von jener Seite bezahlt werden, die den Auftrag für die Vermittlung der Mietwohnung gibt.

Zur Umsetzung dieses Vorhabens ist es notwendig, die betroffenen Rechtsmaterien zu prüfen, um so eine moderne, sachgerechte und gesamthafte Lösung zu erarbeiten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, eine moderne, sachgerechte und gesamthafte Lösung zur Einführung des Bestellerprinzips für die Vermittlung von Wohnungsmieten zu erarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen."

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Ausschuss für Bauten und Wohnen zuzuweisen.