1025/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 19.09.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Christian Kovacevic, Ing. Markus Vogl,

Genossinnen und Genossen

betreffend Überarbeitung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung von Deponien

Immer wieder sorgen geplante Deponieprojekte für Unmut bei ortsansässigen Bürgerinnen und Bürgern, beispielsweise in Kufstein, Schwoich, Tirol[1] oder in Steyr, Oberösterreich.[2]

Alleine der Gedanke der Lagerung von giftigen und möglicherweise krebserregenden Abfallstoffen in unmittelbarer Nähe zu Wohnungen, Krankenhäusern oder Kindergärten ist für viele Bürgerinnen und Bürger besorgniserregend. Unabhängig von den aktuellen Debatten in den erwähnten Gemeinden häufen sich in vielen Regionen Österreichs die öffentlichen Debatten um Deponien bzw. Zwischenlager und zeigen damit auch das Konfliktpotenzial zwischen (durchaus notwendiger) Entsorgungswirtschaft und direkt betroffenen Anrainerlnnen.

Die Politik ist daher auf allen Ebenen gefordert, die Rahmenbedingungen für die Genehmigung, Errichtung und das Betreiben solcher Anlagen zu überprüfen und unter Berücksichtigung eines bestmöglichen Schutzes und stärkerer Mitspracherechte von Bürgerinnen und Bürgern neu zu regeln.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Entschließungsantrag Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird ersucht, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung von Deponien einer Evaluierung zu unterziehen und insbesondere nachfolgende Aspekte einer Überprüfung zu unterziehen:

 

1.  Festlegung eines Mindestabstands von Deponien und Zwischenlagern mit gesundheitsgefährdenden Abfällen bzw. Baurestmassen zu Wohngebieten und öffentlichen Einrichtungen

2.  Ausweitung der Parteistellung für Nachbarinnen und Nachbarn ungeachtet der Größe einer Anlage

3.  Ausbau der Überwachung während des Betriebes hinsichtlich Auswirkungen auf Luft- und Wasserqualität

4.  Einschränkung der Möglichkeit solche Deponien in direkter Nachbarschaft von Siedlungsgebieten, Gesundheits-, Erholungs- und Bildungseinrichtungen, Naturschutzgebieten, sowie direkt angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzbetrieben zu errichten

5.   Verpflichtende Durchführung einer Bedarfserhebung zur Ermittlung des regionalen Bedarfs als Genehmigungskriterium

6.  Stärkere Berücksichtigung schon bestehender Belastungssituationen - wie z.B. bereits ausgewiesene Luftsanierungsgebiete bzw. verkehrsüberbelastete Zonen - bei den Genehmigungsverfahren“


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss



[1]  https://vvww.meinbezirk.at/kufstein/c-politlk/schwoicher-spoe-veraergert-das-war-nicht-vorher-abgeklaert_a3587694

[2] https://www.nachrichten.at/obeoesterreich/steyr/bereits-1500-buerger-haben-gegen-die-deponie-unterschrieben;art68,3149681