1028/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 25.09.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Der Abgeordneten Carmen Schimanek, Erwin Angerer Kolleginnen und Kollegen

Betreffend Überarbeitung des Abfallwirtschaftsgesetzes bezüglich Genehmigungsverfahren für Deponien

Im Bezirk Kufstein sorgten im Sommer dieses Jahres zwei voneinander unabhängige Deponieprojekte in den Gemeinden Schwoich und Kufstein für Aufregung in der Bevölkerung. So wurden ohne vorherigen Informationsfluss an die Bevölkerung zwei Baurestmassedeponien genehmigt, in denen auch asbesthaltige Stoffe gelagert werden sollten. Gerade die geplante Zwischenlagerung des Asbests, im Kufsteiner Fall sogar in unmittelbarer Nähe zum Bezirkskrankenhaus, verunsicherte und verärgerte klarerweise die Anrainer, die auch prompt Bürgerinitiativen gegen die Deponiepläne ins Leben riefen. Natürlich ist die Entsorgungswirtschaft absolut wichtig, aber durch die derzeit geltende Rechtslage ist die Genehmigung solcher Deponien sehr leicht gemacht und lässt den Anrainern wenige Möglichkeiten auf Einspruch, was in weiterer Folge häufig zu Konflikten, wie jüngst eben in Schwoich und Kufstein führt.

Daher ist die Politik nun gefordert hier neue Wege zu gehen und die Rahmenbedingungen für Genehmigungen und den Betrieb von Deponien zu überarbeiten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird ersucht das Abfallwirtschaftsgesetz zu evaluieren, um bei künftigen Genehmigungsverfahren für Deponien deren Vertretbarkeit für die örtliche und überörtliche Raumplanung unter besonderer Berücksichtigung des zukünftigen Entwicklungspotenziales in den Bereichen Wohnen, Gesundheit, Tourismus und Freizeitnutzung zu berücksichtigen und weiter die Parteistellung für Gemeinden und Anrainer zu erweitern.

ln formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.