1029/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 25.09.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Werner Herbert

und weiterer Abgeordneter

betreffend Fairness für öffentlich-rechtlich Bedienstete

Bei der Sitzung des Nationalrates am 19. September 2019 wurde mit den Stimmen der freiheitlichen Mandatare ein breiter Konsens über eine Änderung im Pensionsrecht erzielt. Wer 45 Jahre gearbeitet hat und ASVG-versichert ist, soll abschlagsfrei in Pension gehen können, wobei Kindererziehungszeiten bis zu fünf Jahren berücksichtigt werden.

Betroffen von der Regelung sind alle vorzeitigen Pensionsformen, sofern 45 Arbeitsjahre vorliegen; das sind die Langzeitversichertenpension (Hacklerregelung) ab dem 62. Lebensjahr, die Schwerarbeitspension ab dem 60. Lebensjahr und in wenigen Fällen auch die Invaliditätspension.

Die Auswirkungen sind groß und bedeuten für die Betroffenen deutlich höhere Pensionszahlungen. Bei Langzeitversicherten etwa liegen die Pensionen nach 45 Arbeitsjahren im Durchschnitt bei rund € 2.553 brutto (€ 1.956 netto). Die Abschlagsbefreiung bewirkt eine Erhöhung auf € 2.921 brutto (€ 2.170 netto); das ist eine monatliche Erhöhung der Bruttopension um € 368 (netto € 214) und eine jährliche Erhöhung um brutto € 5.152 und netto € 3.226 (inkl. Sonderzahlungen).

Anders als Arbeiter und Angestellte sind öffentlich-rechtlich Bedienstete jedoch nicht pensionsversichert und daher von dieser neuen Regelung nicht mitumfasst. Der Bund fungiert für sie als Dienstgeber und zahlt keine Pensionsversicherungsbeiträge für seine Beamten, sondern er übernimmt es stattdessen selbst, für die Altersversorgung der Beamten aufzukommen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der es auch öffentlich-rechtlich Bediensteten, insbesondere im Exekutivdienst, dh. etwa bei Polizei, Justizwache oder Bundesheer und anderen ähnlichen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes, ermöglicht, im Sinne der beschlossenen Regelung für ASVG-Versicherte, abschlagsfrei in Pension zu gehen.“

Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.