SDG

Target

Maßnahmen im Bereich Familien und Jugend

1. Armut in jeder Form und überall beenden

1.1 Bis 2030 die extreme Armut – gegenwärtig definiert als der Anteil der Menschen, die mit weniger als 1,25 Dollar pro Tag auskommen müssen – für alle Menschen überall auf der Welt beseitigen

Kinderbetreuungsgeld

1.3 Den nationalen Gegebenheiten entsprechende Sozialschutzsysteme und -maßnahmen für alle umsetzen, einschließlich eines Basisschutzes, und bis 2030 eine breite Versorgung der Armen und Schwachen erreichen

Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe

3. Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern

3.4 Bis 2030 die Frühsterblichkeit aufgrund von nichtübertragbaren Krankheiten durch Prävention und Behandlung um ein Drittel senken und die psychische Gesundheit und das Wohlergehen fördern

Beteiligung an Kinder- und Jugendgesundheitsstrategie, Netzwerk gesundheitskompetente Jugendarbeit, Sextalks 2.0, Workshopreihe #me zu Körperbewusstsein und digitale Medien, Beratungsstelle Extremismus, Nationales Komitee „No Hate Speech“, Bundesstelle für Sektenfragen

4. Inklusive, gerechte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle fördern

4.2 Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Erziehung, Betreuung und Vorschulbildung erhalten, damit sie auf die Grundschule vorbereitet sind

- verpflichtender Kindergartenbesuch im letzten Jahr vor der Schulpflicht
- halbtägig kostenloser oder ermäßigter Kindergartenbesuch im vorletzten Jahr vor der Schulpflicht
- verpflichtende Beratungsgespräche für Eltern, deren Kinder 2 Jahre vor der Schulpflicht keinen Kindergarten besuchen, um die Betreuungsquote zu erhöhen

4.4 Bis 2030 die Zahl der Jugendlichen und Erwachsenen wesentlich erhöhen, die über die entsprechenden Qualifikationen einschließlich fachlicher und beruflicher Qualifikationen für eine Beschäftigung, eine menschenwürdige Arbeit und Unternehmertum verfügen

Mitwirkung bei „AusBildung bis 18“, WIK:I – Was ich kann durch informelles Lernen, Jobtalks 2.0, Checklisten für Qualitätspraktika, Broschüre Ferien- und Nebenjobs, „Eure Projekte“; aufZAQ

4.7 Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben, unter anderem durch Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensweisen, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit, Weltbürgerschaft und die Wertschätzung kultureller Vielfalt und des Beitrags der Kultur zu nachhaltiger Entwicklung

ERASMUS+ Jugend in Aktion, Beratungsstelle Extremismus, Kompetenzrahmen für die Kinder- und Jugendarbeit, Nationales Komitee „No Hate Speech“

5. Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen erreichen

5.2 Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und im privaten Bereich einschließlich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung beseitigen

Gewaltschutz für Mädchen durch Kinder- und Jugendhilfeangebote,

5.4 Unbezahlte Pflege- und Hausarbeit durch die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen und Infrastrukturen, Sozialschutzmaßnahmen und die Förderung geteilter Verantwortung innerhalb des Haushalts und der Familie entsprechend den nationalen Gegebenheiten anerkennen und wertschätzen

Kinderbetreuungsgeld

5.5 Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen

Audit „berufundfamilie“, Ausbau der Kinderbetreuung

10. Ungleichheit innerhalb von und zwischen Staaten verringern

10.2 Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern

ERASMUS+ Jugend in Aktion, Strukturierter Dialog, Bundes-Jugendförderungsgesetz (B-JFG)

16. Friedliche und inklusive Gesellschaften im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und effektive, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen

16.2 Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegen Kinder beenden

Gewaltschutz durch Kinder- und Jugendhilfeangebote

16.7 Dafür sorgen, dass die Entscheidungsfindung auf allen Ebenen bedarfsorientiert, inklusiv, partizipatorisch und repräsentativ ist

Österreichische Jugendstrategie, Strukturierter Dialog,

16.b Nichtdiskriminierende Rechtsvorschriften und Politiken zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung fördern und durchsetzen

Nationales Komitee „No Hate Speech“