39/BI XXVI. GP

Eingebracht am 21.11.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

Parlamentarische Bürgerinitiative

 

betreffend den Wachkörper Justizwache und den Strafvollzug allgemein an den Nationalrat:

Wachkörper Justizwache

Mit dieser Bürgerinitiative soll grundsätzlich die Stellung der Justizwache verbessert und auch die persönliche Sicherheit für Justizwachebedienstete im Dienst verbessert und optimiert werden.

Sicherheitspolizeigesetz auch für die Justizwache anwenden

Es möge beschlossen werden, dass alle Anstrengungen unternommen werden, dass auch der Wachkörper Justizwache hinsichtlich seines exekutiven Handeln im Rahmen der bundesgesetzlichen Vorschriften in das Sicherheitspolizeigesetz aufgenommen bzw. eine analoge Anwendungsmöglichkeit gefunden wird.

Begründung

Es bestehen für die Justizwache derzeit in verschiedenen Bereichen der Rechtsordnung erhebliche Nachteile zur Polizei, insbesondere weil die Justizwache zwar ein Wachkörper der Republik Österreich ist, jedoch weder teilweise noch gänzlich im Sicherheits­polizeigesetz verankert bzw. aufgenommen wurde. Konkrete Benachteiligungen auch im Dienstrecht (z.B. Schwerarbeiterregelung) oder aktuell im Waffenrecht gehören endlich beseitigt.

Darüber hinaus würde die Aufnahme der Justizwache in das Sicherheitspolizeigesetz zu einer erheblichen Prestige-Verbesserung im gerichtlichen Strafvollzug führen und auch sonst die Qualität des hoheitlichen Exekutivauftrages nachhaltig erhöhen. Die Einführung bzw. Zugang zur Schwerarbeiterregelung auf diesem Wege für Exekutivbedienstete des Justizressorts, kann diese bei nachgewiesener Belastung eine frühere Ruhestandsversetzung dieser Bedienstetengruppe sicherstellen. Weiters ist eine rechtliche Aufwertung der Justizwache durch Einführung der teilweisen Anwendbarkeit des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) im Bereich der Justizanstalten und auch Gerichtsgebäuden notwendig, indem die Justizwache dort die polizeilichen Aufgaben bei entsprechender personeller Aufstockung (Bewachung der Gerichtsgebäude) übernimmt.

Forderungen der Bürgerinitiative:

      Aufnahme der Justizwache in das Sicherheitspolizeigesetz;

      Einführung der Schwerarbeiterregelung für die Justizwache;

      Verstärkte Nutzung von gemeinsamen Ressourcen der Polizei und Justizwache sowie intensive interne Zusammenarbeit;

      Notwendige Personalbereitstellung für hoheitliche Aufgaben (z.B. Gerichtspolizei);

      Transparente Aufnahmeverfahren insbesondere ohne einseitiger psychologischer Testbereiche;

 

 

 

Anpassung und Modernisierung des Strafvollzugsgesetzes 1969

Dringende Anpassung des Strafvollzugsgesetzes an aktuelle Erfordernisse und Aufgabenstellungen in der österreichischen Justizwache.

Es möge beschlossen werden, dass das geltende Strafvollzugsgesetz in seinem gesamten Umfang modernisiert und eine zeitgemäße Anpassung auf den tatsächlichen Regelungsbedarf abgestellt wird.

Begründung

Die generelle Überarbeitung und Modernisierung des Strafvollzugsgesetzes 1969, welches legistisch seit Beginn keine gute Qualität aufweist ist dringend notwendig. In diesem Zusammenhang könnten auch entsprechende Verwaltungsvereinfachungen Platz greifen (z.B. Zusammenführung verschiedener Ausgangsregelungen für Häftlinge).

Prioritär stehen dabei folgende Punkte an:

      Schaffung eines klaren Berufsbildes der Justizwache, in der die innere Staatssicherheit oberste Priorität hat. Angelegenheiten der Betreuung der Insassen sind jedenfalls nachrangig. Die derzeitige Definition „Betreuung und Aufsicht“ spiegelt nicht die schwierige Aufgabenstellung der Justizwache wider. Recht und Ordnung kann nur durch hoheitliches Wirken hergestellt werden. Vermehrt wird durch verschiedene Personen im Strafvollzug auf allen Ebenen versucht, z.B. den gesetzlichen Abschließungsauftrag zu unterlaufen.

      Konkrete gesetzliche Verbesserungen bzw. Verschärfung in Bezug auf die Absonderung (Isolation) von Insassen, welche als „wiederkehrende Vollzugsstörer“ in Erscheinung treten.

      Einführung einer rechtssicheren Bestimmung im Strafvollzugsgesetz und der Strafprozessordnung zur Fixierung (Hand- und Fußfessel) von Strafgefangenen und Untersuchungshäftlingen. Die derzeitige Regelung ist im Gesetzesvollzug als äußerst realitätsfremd anzusehen.

Konkrete Forderungen:

      Klares und zeitgemäßes Berufsbild für die Justizwache;

      Verbesserung und Verschärfung des Strafvollzuges für wiederkehrende Übertretungen von Vollzugsstörern, insbesondere deren Isolierung;

      Einführung von praxistauglichen Methoden im Umgang mit Strafgefangenen und Untersuchungshäftlingen;

      Generelle Verwaltungsvereinfachungen und Entbürokratisierung des Strafvollzugsgesetzes 1969 sowie damit zusammenhängend zahlreicher Erlässe;

      Erhalt und Schutz von nationalen und europäischen Werten;


 

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

einer grundsätzlichen Verbesserung der rechtlichen Stellung des Wachkörpers Justizwache und auch der persönlichen Sicherheit der Justizwachebediensteten im Dienst, sowie eine dringende und zeitgemäße Anpassung des Strafvollzugsgesetzes an aktuelle Erfordernisse und Aufgabenstellungen.

 

Erstunterzeichner/in

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Geb. Datum

Datum der Unterzeichnung

Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde

Martin Johann SCHÖPF