41/BI XXVI. GP

Eingebracht am 23.11.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 

 

betreffend

Anhang 1 zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

UVP-G 2000 BGBl.Nr.697/1993

 

Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Ergänzung eines Bundesgesetzes

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 957 BürgerInnen mit ihrer

Unterschrift unterstützt. (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)

Anliegen:

Der Nationalrat wird ersucht,

die Ergänzung des Anhangs 1 zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz BGBl.Nr.697/1993 dahingehend zu beschließen, dass

unter Punkt 18. Bauvorhaben

unter Ziffer 18.6

Logistik- und Paketverteilzentren

hinzugefügt werden.

(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)

 

 

 

 

Erklärung zur Parlamentarischen Bürgerinitiative betreffend

Anhang 1 zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz UVP-G 2000 BGBI.Nr.697/1993

In Anhang 1 zum UVP-G sind alle Vorhaben aufgezählt, vor deren Errichtung eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden muss; darunter zB Campingplätze, Einkaufszentren, Sportstätten, Straßenbau, diverse gewerbliche Betriebe usw.,

  n i c h t enthalten sind

Logistikzentren, Post- und Paketverteilerzentren, obwohl die Umweltauswirkungen dieser Zentren weit höher sein können als bei den bereits genannten Bauvorhaben.

Durch diese Parlamentarische Bürgerinitiative sollen Logistik- und Post(Paket)Verteilerzentren in diesen Anhang 1 aufgenommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

 

 

 

Anhang 1 zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

UVP-G 2000 BGBI.Nr.697/1993

 

 

Erstunterzeichner/in

Name

Anschrift und

E-Mail Adresse

Geb. Datum

Datum der Unterzeichnung

Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde

 

Dr. Peter Mayer