51/BI XXVI. GP

Eingebracht am 01.10.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 

betreffend

Schaffung eines menschenrechtskonformen und menschenwürdigen Maßnahmenvollzug – basierend auf den Vorschlägen der ExpertInnen-Kommission des BMJ vom Jänner 2015

 

 

Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Das neu zu schaffende Maßnahmenvollzugsgesetz (MVG) ersetzt Bestimmungen und Normen aus StGB, StPO, StVG, ASVG u.a. Gesetze, die in die Bundeskompetenz fallen.

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 853 BürgerInnen mit ihrer  Unterschrift unterstützt. (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)

Anliegen:

Der Nationalrat wird ersucht,

Seit 40 Jahren warten psychisch kranke Menschen und deren Angehörige auf rechtliche und strukturelle Verbesserungen

des menschenrechtlich äußerst problematischen Maßnahmenvollzugs in Österreich.

Es fehlen einheitliche, menschenrechtskonforme rechtliche Regelungen. Mangelhafte strukturelle Rahmenbedin-gungen sowie geringe Qualität der gerichtlichen Verfahren und Sachverständigen­Gutachten führen zu unver-hältnismäßig und ungerechtfertigt langen Aufenthalten von psychisch kranken Menschen in Justizanstalten oder Psychiatrien.

Die Schaffung eines Maßnahmenvollzugs-Gesetzes, das den Rechtsschutz der betroffenen Menschen sicherstellt und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Therapie und Wiedereingliederung in die Gesellschaft schafft, ist daher dringend erforderlich.

Bereits 2015 wurde von namhaften ExpertInnen in einem vom Justizministerium beauftragten Bericht der dringen-de Reformbedarf des Maßnahmenvollzugs festgestellt. Es wurden 92 Empfehlungen für die Schaffung eines zeitge-mäßen und menschenrechtskonformen Maßnahmenvollzugs erarbeitet, die bis heute auf ihre Umsetzung warten.

Wir fordern daher, dass der Maßnahmenvollzug nach Jahrzehnten des Stillstands endlich auf Grundlage dieser ExpertInnenempfehlungen reformiert wird. (siehe Beilage)

(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)


 

 

Seit 40 Jahren warten psychisch kranke Menschen und deren Angehörige

auf rechtliche und strukturelle Verbesserungen

 des menschenrechtlich äußerst problematischen Maßnahmenvollzugs in Österreich

Es fehlen einheitliche, menschenrechtskonforme rechtliche Regelungen. Mangelhafte strukturelle Rahmenbedingungen sowie geringe Qualität der gerichtlichen Verfahren und Sachverständigengutachten führen zu unver­hältnismäßig und ungerechtfertigt langen Aufenthalten von psychisch kranken Menschen in Justizanstalten oder Psychiatrien.

Die Schaffung eines Maßnahmenvollzugs-Gesetzes, das den Rechtsschutz der betroffenen Menschen sicherstellt und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Therapie und Wiedereingliederung in die Gesellschaft schafft, ist daher dringend erforderlich.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilte Österreich wiederholte Male für die im Maßnahmenvollzug herrschenden Missstände (zuletzt 20.07.2017, 11537/11 Lorenz gg Österreich).

Bereits 2015 wurde von namhaften ExpertInnen in einem vom Justizministerium beauftragten Bericht der dringende Reformbedarf des Maßnahmenvollzugs festgestellt. Es wurden 92 Empfehlungen für die Schaffung eines zeitgemäßen und menschenrechtskonformen Maßnahmenvollzugs erarbeitet, die bis heute auf ihre Umsetzung warten.

Wir fordern daher,

dass der Maßnahmenvollzug nach Jahrzehnten des Stillstands endlich

 auf Grundlage dieser ExpertInnenempfehlungen reformiert wird.


 

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

Schaffung eines menschenrechtskonformen und menschenwürdigen Maßnahmenvollzugs – basierend auf den Vorschlägen der ExpertInnen-Kommission des BMJ vom Jänner 2015

Erstunterzeichner/in

Name

Anschrift und E-Mail Adresse

Geb. Datum

Datum der Unterzeichnung

Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde

Markus Drechsler