53/BI XXVI. GP

Eingebracht am 03.10.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

betreffend

VERBOT DES TIERQUÄLERISCHEN, BETÄUBUNGS-LOSEN SCHÄCHTENS UND
VERBOT DER "POST-CUT-STUNNING"-METHODE BEIM SCHÄCHTEN.

 

 

 

 

 

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht
angenommen:

Bundestierschutzgesetz §32
(Veränderung bestehender Normen)

Bundesgesetz zur Durchführung unmittelbar anwendbarer
unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes
It. EU-Verordnung 1099/2009.

 

 

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 1128 BürgerInnen mit ihrer Unterschrift unterstützt. (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)

Anliegen:

Der Nationalrat wird ersucht,

die zwingende Betäubung VOR dem Schlachtvorgang beim Schächten
gesetzlich einzuführen und die "post-cut-stunning"-Methode für obsolet zu erklären.

(Details siehe Beiblatt)

 

 

 

(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)


 


Zu unserer parlamentarischen Bürgerinitiative

VERBOT DES TIERQUÄLERISCHEN, BETÄUBUNGS-LOSEN SCHÄCHTENS UND VERBOT DER “POST-CUT-STUNNING”-METHODE BEIM SCHÄCHTEN.

Tierschutzrelevanz des Schächtens

Obwohl immer wieder behauptet wird, dass das Schächten die Tiere nicht mehr belastet als das konventionelle Schlachten nach wirksamer Betäubung ist es aus wissenschaftlicher Sicht als erwiesen anzusehen, dass die Schlachtung von Tieren ohne Betäubung vor dem Entblutungsschnitt mit höheren Belastungen verbunden ist als eine fachgerecht durchgeführte „konventionelle“ Schlachtung, bei der das Tier a) nicht (bei vollem Bewusstsein) in Rückenlage verbracht wird und b) vor dem Entblutungsschnitt eine wirksa­me Betäubung erhält. In diesem Zusammenhang sei lediglich auf ein Gutachten des international anerkannten Beratungs- und Schulungsinstituts für den schonenden Umgang mit Zucht- und Schlachttieren (bsi) aus dem Jahre 2005 verwiesen, wonach „bei Rindern und Schafen, die ohne Betäubung durch einen Halsschnitt getötet werden, infolge der Fixierung, infolge des Schnitts und während der Zeitspanne bis zum Verlust der Empfindungs- und Wahrnehmungsfähigkeit mehr Belastungen durch Schmerzen, Leiden und Angst entstehen als bei Rindern und Schafen, die nach Betäubung durch einen Halsschnitt geschlachtet werden.“

Die Verordnung 1099/2009 stellt den Mitgliedstaaten ausdrücklich frei, strengere Tierschutzregelungen beizubehalten und neue, strengere Bestimmungen zu erlassen! Die derzeitige Regierungsvorlage des verantwortlichen Ministeriums trägt einem verbesserten Tierschutz in keinster Weise Rechnung. In gegenteiliger Art und Weise werden bestehende Bestimmungen des Tierschutzgesetzes §32 ausgehebelt und verdrängt und durch in den Entwurf übernommene Mindestnormen der EU ersetzt.

Wir verweisen auf einen bestehenden Entschließungsantrag, der gemeinsam mit der Bürgerinitiative zum Bundestierschutzgesetz in Bezug auf „Religiöse Schächtung“ eingebracht wurde: ABI. Nr. 1.303 vom 18. November 2011 S. 1. In diesem Entschließungsantrag, der gemeinsam mit dem TSchG von allen im Nationalrat vertretenen Parteien beschlossen wurde, wurde die Bundesregierung ersucht, die „Vornahme von rituellen Schächtungen im Lichte der voranschreitenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zu prüfen und gegebenenfalls neue Erkenntnisse, die ein erhöhtes Maß an Tiergerechtheit bewirken, in die einschlägigen Verordnungsbestimmungen einfließen zu lassen“.

Hier noch eine Info zum Thema, die wir auch 2014 schon publiziert haben:

Dänemark verbietet Schächten

Nach der Schweiz, Polen, Schweden, Norwegen, Island, Liechtenstein und den Niederlanden verbietet nun in Europa auch Dänemark das betäubungslose Schächten von Tieren. Die Vorschrift gilt seit dem 17.02.2014. Der sozialdemokratische Landwirtschaftsminister Dan Jørgensen verteidigt das Verbot damit, dass „Tierrechte vor der Religion kommen". Laut dem dänischen Nachrichtensender TV2 sei nach Jørgensen die Befreiung der Tiere von Leiden wichtiger als religiöse Bräuche. Das dänische Landwirtschaftsministerium vertrete die Ansicht, dass sowohl die halal-gemäße als auch die koschere Form des Schlachtens unethisch seien und Religionsfreiheit nicht über dem Tierrecht stehe.

AKTUELLE INFO: Auch in Polen ist mittlerweile seit 2018 das Schächten verboten!

 

 

 

 

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

 

 

 

Erstunterzeichner/in

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Geb. Datum

Datum der

Unterzeichnung

Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde

Matias

Gerda