56/BI XXVI. GP

Eingebracht am 12.12.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

betreffend

 

Einschränkung der Möglichkeit eines straffreien Schwangerschaftsabbruchs in Österreich, mit parallelen Ausbau der Unterstützung und Beratung von Frauen in Konfliktsituationen.

 

 

Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Änderung der rechtlichen Regelung von §97StGB:Streichung von §97(1)Z1 und von §97(1)Z1 und von §97(1 )Z3.Beibehaltung einzig der Möglichkeit des straffreien Schwangerschaftsabbruches nach §97(1)Z2 (med. Ind.)Einführung einer Meldepflicht zu Abtreibungen gem. §97(2)Z2.Beendigung der Subventionierung von Abtreibungskliniken. Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen ausschließlich in Krankenhäusern. Ausbau des Aufklärungsunterrichts für Jugendliche. Förderung der Aufklärungspflicht durch die Eltern.

 

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von         617         BürgerInnen mit ihrer

Unterschrift unterstützt. (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)

 

Anliegen:

Der Nationalrat wird ersucht,

über folgende Gesetzesänderung abzustimmen:

1. Änderung der derzeit in Österreich gültigen Regelung zum straffreien Schwangerschaftsabbruch gem. §97StGB.

2. Meldepflicht der (danach noch möglichen) straffreien Abtreibungen.

3. Beendigung der Millionensubventionen an die Abtreibungskliniken.

4. Bessere Aufklärung der Jugendlichen, v.a. durch die Eltern.

5. Rückführung der Aufklärung in die Familie.

6. Freiwillige Seminare für die Eltern - "Wie kläre ich mein Kind altersgerecht auf".

1. Gemäß der derzeit gültigen österreichischen Regelung ist es nach §97StGB in verschiedenen Situationen und unter bestimmten Voraussetzungen möglich, einen Schwangerschaftsabbruch straffrei durchzuführen. Wie oft ein Abbruch durch diese Regelung durchgeführt wird, ist nicht bekannt, da keine Statistik dazu geführt wird. Seriöse Schätzungen variieren zwischen 30.000 und 80.000 Abtreibungen österreichweit - und das jedes Jahr. In Deutschland schätzt das Deutsche Bundesamt für Statistik, dass nur 3,81% aller durchgeführten Abtreibungen durch medizinische Notwendigkeit motiviert sind, die restlichen 96,19% durch nicht medizinische Gründe (wie gesellschaftlicher Druck, Gefühl der Ausweglosigkeit der Frau, etc.) - Eine ähnliche Lage kann für Österreich angenommen werden. Auch eine Verbreitung von hormonellen Verhütungsmitteln ist nicht anzustreben, da die bei allen hormonellen Verhütungsmitteln aufscheinende Frühabtreibung

 

(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)


durch Nidationshemmung (Einnistungshemmung) wiederum die (Dunkelziffer der) Abtreibungen erhöht.

Die Initiatoren dieser Bürgerinitiative fordern daher eine sofortige Änderung der derzeitigen Regelung, damit ein Schwangerschaftsabbruch nur noch möglich ist, wenn es medizinische Gründe gibt, die den Abbruch rechtfertigen, d.h. wenn die Geburt des Kindes das Leben der Mutter gefährdet (so genannte medizinische Indikation).

Nur durch diesen Schritt und den parallelen Ausbau der Unterstützung und Beratung von Schwangeren kann die Zahl der im Mutterleib getöteten Kinder endlich gesenkt werden.

Wir verlangen somit die Streichung von §97 Abs.1 Ziffer 1 (Möglichkeit des Abbruchs bis zur 12. Schwangerschaftswoche, ohne Angabe von Gründen, allgemein als Fristenregelung bekannt) und des §97 Abs. 1 Ziffer 2, außer dem 1. Halbsatz. Die Möglichkeit des späteren Abbruchs bei Verdacht auf Behinderung (zitierte Regelung, 3. Halbsatz) ist eine Regelung, die ohnehin stark diskriminierend und schon längst zu streichen ist. Auch die Möglichkeit des Spätabbruchs, wenn die Mutter bei Schwängerung unmündig war (4. Halbsatz) muss nach unserer Meinung gestrichen werden, da kein junges Mädchen in die Situation einer Spätabtreibung gedrängt werden darf. Die "Fristenregelung" soll aus dem Gesetzbuch gestrichen werden, da anders als von Befürwortern gepriesen, diese Regelung keine Entscheidungsfreiheit für die betroffene Frau bringt. In der über = wiegenden Mehrheit der Fälle ermöglicht diese Regelung, dass Frauen eine nicht gewünschte Wahl treffen müssen, nämlich den Tod des Kindes, weil niemand sie unterstützt.

2. Für die medizinisch indizierten Fälle eines Schwangerschaftsabbruchs fordern die Unterzeichner die Einführung einer Meldepflicht, sowie eine ärztliche Bescheinigung der Notwendigkeit zur objektiven Nachvollziehbarkeit. Der Gesetzgeber muss in der Lage sein, diese Fälle auf vorliegende medizinische Notwendigkeit zu überprüfen.

3. Die Subventionen, mit denen Abtreibungskliniken finanziert werden, sollen gestoppt und für Österreichs zukünftiges Wohl investiert werden, d.h. in die Unterstützung von schwangeren Frauen und die Familienförderung. - Besonders wünschenswert wäre der Ausbau des Informationsangebotes für Schwangere über echte Alternativen im Schwangerschaftskonflikt. Außerdem ist laut der derzeitigen Regelung nicht rechtfertigbar, warum etwas rechtlich Verbotenes, staatlich finanziell unterstützt wird. Somit sollen medizinisch indizierte Abbrüche ausschließlich in Krankenhäusern durchgeführt werden.

4. Da Sexualität ein sehr persönliches und privates Thema ist, gehört dieses Thema in die Familie. Umfassende Aufklärung muss daher in der Familie passieren. Ein Ausbau der Frühsexualisierung (Sexualunterricht ab den Kindergarten) wird aus diesen Grund von den Unterzeichnern explizit abgelehnt.

5. Damit die bessere Aufklärung durch die Eltern gewährleistet werden kann, fordern wir die Einführung eines umfassenden Seminarangebotes für Eltern zu diesen Thema. Dieses muss kostenlos zugänglich sein, damit richtige Aufklärung kein Privileg der oberen Gesellschaftsschichten
werden kann.

6. Abschließend fordern die Unterzeichner dieser Bürgerinitiative eine deutliche Verbesserung des Aufklärungsunterrichts der Jugendlichen. Anscheinend bringt das derzeitige System an den Schulen nicht den gewünschten Erfolg, da nach wie vor etliche Mythen bezüglich Sexualität unter Jugendlichen kursieren (bspw. die Idee, dass Küssen zu Schwangerschaft führen kann).

 

 

 

 

 

 

 

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Anliegen:

Der Nationalrat wird ersucht,

Wir wollen von den verantwortlichen Politiker_innen klare Antworten hören und feststellen, ob sie bereit sind, Rahmenbedingungen für eine zukunftsweisende Politik für betroffene Mütter bzw. Eltern und ihre ungeborenen Kinder schaffen. Denn die derzeitige Regelung ist schlicht unethisch und pervers. - DENN BETROFFENE FRAUEN VERDIENEN ECHTE HILFE!

DIE MENSCHEN DEMONSTRIEREN GEGEN DEN KRIEG.

DIE MENSCHEN DEMONSTRIEREN FÜR DEN FRIEDEN.

UND DENNOCH TÖTEN SIE IHRE EIGENEN KINDER!

 

 

 

 

 

 


Die Initiatoren der Bürgerinitiative

 

Verein

Von Bürger – Für Bürger

Wilhelmine Mayerhofer

Obfrau

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

 

Abtreibungsverbot in Osterreich

 

Erstunterzeichner/in

Name

Anschrift und

E-Mail Adresse

Geb. Datum

Datum der

Unterzeichnung

Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde

Wilhelmine

Mayerhofer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinweis: Die vorgelegten Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.