66/BI XXVI. GP

Eingebracht am 14.06.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 

 

betreffend

DIE VERFASSUNGSRECHTLICHE ABSICHERUNG DES SOLIDARISCHEN GESETZLICHEN

PENSIONSSYSTEMS NACH DEM UMLAGEVERFAHREN.

Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

ARTIKEL 10 ABS. 1 B-VG: KOMPETENZBESTÄNDE ARBEITSRECHT, SOZIALVERSICHERUNGSWESEN

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 3.478 BürgerInnen mit ihrer

Unterschrift unterstützt. (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)

Anliegen:

Der Nationalrat wird ersucht,

das Vertrauen aller Generationen, vor allem junger Menschen in die gesetzliche Pension zu stärken, in dem erfolgende aktuelle Prinzipien des österreichischen Pensionssystems verfassungsrechtlich absichert:

  Das gesetzliche Pensionssystem Österreichs basiert auf einer solidarischen Pflichtversicherung nach dem Umlageverfahren, bei dem die Pesionsversicherungsbeiträge der aktuell Erwerbstätigen direkt an die Pensionsbezieher/-innen ausbezahlt werden. Die erwerbstätigen Generationen können von zukünftigen Generationen verlässlich das Gleiche erwarten.

  Das gesetzliche Pensionssystem garantiert jeder/jedem Erwerbstätigen eine Pension, die den Lebensstandard sichert und vor Altersarmut schützt. Die Republik verpflichtet sich, diese lebensstandardsichernden Pensionen auch weiterhin durch staatliche Zuschüsse zu garantieren.

(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

DIE VERFASSUNGSRECHTLICHE ABSICHERUNG DES SOLIDARISCHEN GESETZLICHEN PENSIONSSYSTEMS NACH DEM UMLAGEVERFAHREN.

Erstunterzeichner/in

Name

Anschrift und E-Mail Adresse

Geb. Datum

Datum der Unterzeichnung

Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde

Hubert

Hämmerle