67/BI XXVI. GP
Eingebracht am 25.09.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Parlamentarische Bürgerinitiative
betreffend
Besserer Schutz von BürgerInnen im Zusammenhang mit der Lagerung von gefährlichen Stoffen
Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Abfallwirtschaftsgesetz, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Mineralrohstoffgesetz, Deponieverordnung
Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 600 BürgerInnen mit ihrer
Unterschrift
unterstützt. (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften
müssen für die
Einbringung im Nationalrat vorliegen.)
Anliegen:
Der Nationalrat wird ersucht,
notwendige Gesetzesänderungen dahingehend vorzunehmen, dass
1. ein Mindestabstand von Deponien und Zwischenlagern mit gefährlichen Abfällen bzw. Baurestmassen zu Wohngebieten und öffentlichen Einrichtungen eingehalten werden muss.
2. entsprechend der Nähe zum beantragten Deponiegebiet und ungeachtet der Größe einer Anlage die Parteistellung vom Gesetzgeber ausgeweitet werden muss.
3. eine staatliche Überwachung (Luft und Wasser) während des Betriebes, sowie in der Nachbetreuung stattfinden muss.
4. solche Deponien in direkter Nachbarschaft von Siedlungsgebieten, Gesundheits-, Erholungs- und Bildungseinrichtungen, Naturschutzgebieten, sowie direkt angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzbetrieben gänzlich verboten werden.
5. Deponien dieser Art nicht vorrangig nach wirtschaftlichem Interesse, sondern nur nach vorheriger Bedarfserhebung und tatsächlichem Bedarf bewilligt werden dürfen.
6. das Einzugsgebiet für die anzuliefernden Stoffe regional begrenzt werden muss.
7. besondere, schon bestehende Belastungssituationen - wie z.B. bereits ausgewiesene Luftsanierungsgebiete bzw. verkehrsüberbelastete Zonen bei den Genehmigungsverfahren mit berücksichtigt werden müssen.
(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)
„NEIN zu den geplanten Baurestmassendeponien in Schwoich und
Kufstein"
Im Steinbruch Neuschwend (Gemeinde Schwoich), direkt am Fuße des Naturschutzgebietes Wilder Kaiser und in direkter Nähe (ca. 120 m) von dicht besiedeltem Wohngebiet, plant ein Entsorgungsunternehmen eine offene Baurestmassendeponie für Schwermetalle wie Nickel, Quecksilber und einem Asbestkompartiment, die 20 Jahre lang betrieben werden soll. Die Schadstoffe können beim Abladen und Verteilen des Mülls durch den dort vorherrschenden starken Wind kilometerweit verbreitet werden. Der Müll stammt nicht nur aus Tirol, sondern wird auch vom benachbarten Ausland angeliefert.
Bei einer ersten mündlichen Verhandlung, an der rund 450 AnrainerInnen teilgenommen hatten, war unter anderem auch ein betroffenes Biotop Thema, das neben anderen Tieren und Pflanzen sechs geschützte Arten beheimatete. Vom 4.500 Quadratmeter großen Teich sei, wie berichtet, nur noch ein 900 Quadratmeter großes Gewässer übrig. Der zuständige Gutachter soll in diesem Zusammenhang jedenfalls bereits die Errichtung eines Ersatzhabitats gefordert haben. Dieser Forderung schloss sich scheinbar auch die Landesumweltanwaltschaft Tirol an und stellte außerdem Zweifel in den Raum, dass bei dem Deponie-Projekt das Allgemeininteresse über das Interesse der GemeindebewohnerInnen gestellt werden könnte.
Probleme gibt es offenbar auch bei der Hydrologie. Es liegen demnach Aufzeichnungen eines Grundstückseigentümers vor, die zeigen, dass die bestehenden Ableitungen für das Sickerwasser nicht ausreichen. Immer wieder werden die Wiesen eines Anrainers, trotz vorhandener Rohre, überflutet. Bei den Immissionen wird zudem ein Überschreiten der Grenzwerte erwartet, da keine Luftgüte-Mess- stelle in unmittelbarer Nähe vorhanden ist, sondern bisher Werte von Messstellen aus Kufstein bzw. Wörgl (mehrere Kilometer entfernt) verwendet wurden.
Nur wenige Kilometer entfernt, in der Nachbargemeinde und Bezirkshauptstadt Kufstein, plant ein weiteres Entsorgungsunternehmen ebenso eine Baurestmassenaufbereitungsanlage. Konkret soll bei der Autobahnabfahrt Kufstein-Süd eine Aufbereitungsanlage samt Asbest-Zwischenlager errichtet werden. Auch hier sollen jährlich bis zu 40 to. krebserregender und asbesthaltiger Stoffe wie Asbestzement, -abfälle und -staub angeliefert und aufbewahrt werden.
Grundsätzlich scheint der Standort des geplanten Lager-Areals - das Bezirkskrankenhaus liegt keine 300 Meter entfernt und im Anschluss daran ein dichtes Wohngebiet - gänzlich ungeeignet zu sein. Ebenso gibt es auch in Kufstein schwere naturschutz- und wasserrechtliche Bedenken, da der Inn in unmittelbarer Nähe zum Gelände fließt und das Areal selbst in der Hochwasserzone liegt.
Die zusätzliche Staub- und Lärmbelästigung, sowie vor allem das erhöhte Verkehrsaufkommen (bis zu 12.500 zusätzliche LKW) in einem ohnehin bereits über alle Maßen strapazierten Verkehrsbereich, run-den das Gesamtbild eines für Bewohnerinnen und Bewohner nicht zumutbaren Projektes ab. Gerade die Einsatzfahrten (Rettung, Notarzt) von und zum Krankenhaus würden dadurch einem noch größeren Staurisiko ausgesetzt und damit die Gesundheitsversorgung des Bezirks substantiell eingeschränkt.
Aus all den vorhin geschilderten Gründen haben sich besorgte BürgerInnen zusammengetan, um gegen die drohenden massiven Eingriffe in die Lebensqualität, samt dem damit verbundenen Mülltourismus und Schadstoffen in Luft und Gewässer, vorzugehen. Stellvertretend für alle betroffenen Menschen sagen die Bürgerinitiativen Schwoich und Kufstein: NEIN zur geplanten Baurestmassen- und Asbestdeponie im Steinbruch Neuschwend bei Schwoich! STOPP Asbest Deponie in Kufstein!
Alleine der Gedanke der Lagerung von giftigen und möglicherweise krebserregenden Abfallstoffen in unmittelbarer Nähe zu Wohnungen, Krankenhäusern oder Kindergärten ist für viele Bürgerinnen und Bürger völlig absurd. Und unabhängig von den aktuellen Debatten in den beiden beschriebenen Gemeinden, häufen sich in vielen Regionen Österreichs die Anträge für Deponien bzw. Zwischenlager und damit auch das Konfliktpotenzial zwischen (durchaus notwendiger) Entsorgungswirtschaft und direkt betroffenen AnrainerInnen.
Die Politik ist daher auf allen Ebenen gefordert, die Rahmenbedingungen für die Genehmigung, Errichtung und das Betreiben solcher Reststoffsammelanlagen gänzlich zu überdenken und unter Berücksichtigung eines bestmöglichen Schutzes und stärkerer Mitspracherechte von Bürgerinnen und Bürgern neu zu regeln.
Neben den in Landeskompetenz befindlichen Vorgaben, bedarf es dringend auch einer Klarstellung und Neuregelung der bundesgesetzlichen Bestimmungen für den Bereich der Abfall- und Reststofflagerung.
Der Nationalrat wird daher ersucht, dringend notwendige Gesetzesänderungen dahingehend vorzunehmen, dass:
1. ein Mindestabstand von Deponien und Zwischenlagern mit gefährlichen Abfallen bzw. Baurestmassen zu Wohngebieten und öffentlichen Einrichtungen eingehalten werden muss.
2. entsprechend der Nähe zum beantragten Deponiegebiet und ungeachtet der Größe einer Anlage die Parteistellung vom Gesetzgeber ausgeweitet werden muss.
3. eine staatliche Überwachung (Luft und Wasser) während des Betriebes, sowie in der Nachbetreuung stattfinden muss.
4. solche Deponien in direkter Nachbarschaft von Siedlungsgebieten, Gesundheits-, Erholungs- und Bildungseinrichtungen, Naturschutzgebieten, sowie direkt angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzbetrieben gänzlich verboten werden.
5. Deponien dieser Art nicht vorrangig nach wirtschaftlichem Interesse, sondern nur nach vorheriger Bedarfserhebung und tatsächlichem Bedarf bewilligt werden dürfen.
6. das Einzugsgebiet für die anzuliefernden Stoffe regional begrenzt werden muss.
7. besondere, schon bestehende Belastungssituationen - wie z.B. bereits ausgewiesene Luftsanierungsgebiete bzw. verkehrsüberbelastete Zonen - bei den Genehmigungsverfahren mit berücksich-tigt werden müssen.
Diese Forderungen wurden im Vorfeld bereits mit mehr als 5.000 Unterschriften unterstützt!
Parlamentarische
Bürgerinitiative betreffend |
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Erstunterzeichner/in |
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Anschrift und |
Geb. Datum |
Datum der |
Eingetragen in die |
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Christian Kovacevic |
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