DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
1. Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2017 12 22
Ana Blatnik Edgar Mayer
Schriftführung Präsident des Bundesrates