DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2018 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) über den Amtssitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel
50 Absatz 2 Ziffer 2
B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2018 04 05
Marianne Hackl Reinhard Todt
Schriftführung Präsident des Bundesrates