DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. März 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2018 04 05
Marianne Hackl Reinhard Todt
Schriftführung Präsident des Bundesrates