Vom Nationalrat in seiner Sitzung
am 20. April 2018
bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen
Anzahl der
Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit in dritter Lesung angenommen.
Hermann Gahr Mag. Wolfgang Sobotka
Schriftführer/in Präsident
Hiermit wird gemäß Artikel 47 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes das verfassungsmäßige Zustandekommen des vorliegenden Bundesgesetzes beurkundet:
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(Bundespräsident)
Gegenzeichnung gemäß Artikel 47 Absatz 3
des
Bundes-Verfassungsgesetzes:
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(Bundeskanzler)