DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, die Straßenverkehrsordnung 1960 und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2018 04 26
Marianne Hackl Reinhard Todt
Schriftführung Präsident des Bundesrates