DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2018 betreffend ein Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2018 06 28
Marianne Hackl Reinhard Todt
Schriftführung Präsident des Bundesrates