DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten (PNR-Gesetz – PNR-G) erlassen wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2018 07 12
Marianne Hackl Inge Posch-Gruska
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates