DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2018 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und Ungarn zur Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2018 07 12
Marianne Hackl Inge Posch-Gruska
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates